Schwarzarbeit ist definiert als eine entlöhnte selbständige oder unselbständige Arbeit, bei deren Ausübung Arbeitgebende und Arbeitnehmende wichtige Rahmenbedingungen nicht berücksichtigen. Beide Seiten verstossen damit gegen das Gesetz.

Schwarzarbeit bekämpfen

Dieses Verfahren erleichtert es den Arbeitgebenden, Angestellte mit einem kleineren Einkommen bei den Sozialversicherungen und den Steuerbehörden anzumelden (z.B. Haushalthilfe). Die Anmeldung erfolgt online bei der AHV-Ausgleichskasse. In der Anmeldung enthalten sind:
•    Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
•    Invalidenversicherung (IV)
•    Erwerbsersatzordnung (EO)
•    Arbeitslosenversicherung (ALV)
•    Familienzulagen in der Landwirtschaft
•    Quellensteuer
•    Unfallversicherung

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist eine administrative Erleichterung für alle, die jemanden mit geringem Einkommen beschäftigen (z.B. eine Reinigungs- oder Haushaltshilfe) oder die mehrere Angestellte haben mit einer kleineren jährlichen Gesamtlohnsumme.

In jedem Kanton überprüft ein kantonales Kontrollorgan für Schwarzarbeit (KKO) den Arbeitsmarkt und deckt Fälle von Schwarzarbeit auf. Im Kanton Zug nimmt das AWA mit dem KKO und der kantonalen Kontrollstelle Arbeitsmarkt diese Kontrollfunktion wahr.

Wer Hinweise darauf hat, dass jemand in seinem Umfeld Schwarzarbeit leistet oder ermöglicht, kann dies mit einem entsprechenden Formular melden. Auch wer vermutet, dass eine Person unrechtmässig Arbeitslosengelder bezieht, kann dies dem AWA mittteilen.

Link Formular Schwarzarbeit melden

In den Sozialversicherungs-, Ausländer- und Steuergesetzen sind verschiedene Sanktionsmöglichkeiten für Schwarzarbeit vorgesehen. Das BGSA sieht zusätzliche Sanktionen vor: Arbeitgebende können vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen oder es können ihnen Finanzhilfen gekürzt werden.

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