13.04.2021, Medienmitteilung
Amt für Berufsbildung übernimmt neu die Material- und Mietkosten an den Qualifikationsverfahren
Das Amt für Berufsbildung des Kantons Zug übernimmt ab diesem Jahr die Material- und Mietkosten, die anlässlich der Qualifikationsverfahren seitens Lehrbetriebe entstehen. Die Neuerung bringt insbesondere für die im Gewerbe angesiedelten Unternehmen eine finanzielle Entlastung.
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug hat ab dem Jahr 2021 eine Neuerung bei den Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens) umgesetzt. Statthalterin und Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut erklärt: «Die Kosten, welche für die Lehrbetriebe im Rahmen des Qualifikationsverfahrens anfallen, werden ab diesem Jahr durch das Amt für Berufsbildung übernommen. Bis anhin stellte die Prüfungsorganisation die Material- und Mietkosten dem Amt für Berufsbildung in Rechnung. Dieses verrechnete die Kosten weiter an den Lehrbetrieb. Neu entfällt diese Weiterverrechnung.»
Die Kosten für die Administration von Qualifikationsverfahren, die über elektronische Plattformen abgewickelt werden, übernimmt das Amt für Berufsbildung wie bisher.Silvia
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Silvia Thalmann-Gut
Volkswirtschaftsdirektorin Volkswirtschaftsdirektion
+41 41 728 55 01 silvia.thalmann@zg.ch