22.01.2021, Medienmitteilung

Entwicklungsfähige Berufsbildung - auch während der Corona-​Epidemie

Die Berufsbildung ist für Lernende, Berufsbildende, Lehrbetriebe und Berufsfachschulen in dieser herausfordernden Zeit besonders anspruchsvoll. Die Ausbildung der Lernenden bleibt gewährleistet, und die Beteiligten legen viel Kreativität, Initiative und Engagement an den Tag.

Die Lehrbetriebe sind je nach Branche unterschiedlich von den Massnahmen des Bundes betroffen. Während Lernende in handwerklichen Berufen mehrheitlich im Betrieb arbeiten können, trifft der «Shutdown» insbesondere Lernende in Gastro-​Berufen sowie im Detailhandel. Dusan Milakovic, Leiter Amt für Berufsbildung, erklärt: «Die entsprechenden Berufsbildnerinnen und -​bildner müssen in der momentanen Situation kreativ und innovativ sein, damit sie ihre Ausbildungsverantwortung wahrnehmen können. Wir anerkennen ihre Initiative und das grosse Engagement.»

Ausbildung während der Kurzarbeit des Lehrbetriebs (bei Schliessung aufgrund behördlicher Massnahmen)

«Die Ausbildungsverantwortung bleibt selbstverständlich auch während der Kurzarbeit bestehen», unterstreicht Dusan Milakovic. Einige Informationen zur Gewährleistung der Ausbildung (Quelle: Seco): Ein Betrieb, der Kurzarbeit angemeldet hat, kann für die Zeit, welche die Berufsbildnerinnen und -​bildner während der Kurzarbeit für die Ausbildung der Lernenden aufwenden, Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Damit wird bei finanziellen Schwierigkeiten des Lehrbetriebs die Betreuung der Jugendlichen in Ausbildung sichergestellt.

Zeit sinnvoll nutzen

Die Lernenden sollten die frei gewordene Zeit zur Ergänzung der Lerndokumentation, zur Wiederholung oder Vertiefung der Berufskenntnisse oder der Allgemeinbildung oder, sofern die Situation und der Lehrberuf dies erlauben, für die berufliche Praxis zuhause nutzen (Quelle: Schweizerische Berufsbildungsämter-​Konferenz, SBBK). Dusan Milakovic rät: «Lehrbetriebe können, falls machbar, Möglichkeiten schaffen, damit die Lernenden ihre praktischen Kompetenzen zuhause selbstständig weiterentwickeln können, beispielsweise indem sie ihnen die nötige Ausrüstung zur Verfügung stellen.» Die Lernenden sollen den Berufsfachschulunterricht, ob im Präsenz-​ oder Fernunterricht, weiterhin besuchen können, auch wenn sie während der ganzen Woche von der Arbeit freigestellt sind. Die für die Schule eingesetzte Zeit gilt als Arbeitszeit. «Die Thematik ist komplex. Das Amt für Berufsbildung des Kantons Zug steht bei Fragen zur Organisation der Ausbildung gerne zur Verfügung», betont Dusan Milakovic. So würden die Betriebe auch in dieser Zeit eng begleitet, sei es während dem Selektionsverfahren oder fürs Qualifikationsverfahren. Alle in der Berufsbildung Beteiligten, neben dem Amt für Berufsbildung unter anderem auch das Amt für Berufsberatung, die Berufsfachschulen sowie wirtschaftliche Interessen-​ und Branchenverbände, suchen gemeinsam nach pragmatischen Lösungen.

Entwicklungsfähiges Berufsbildungssystem

Die Lösungen der Betriebe und Berufsfachschulen waren bereits letzten Frühling - und sie sind auch jetzt wieder - sehr kreativ. Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-​Gut unterstreicht: «Die Betriebe und die Berufsfachschulen sind innovativ und entwicklungsfähig. Unser Berufsbildungssystem beweist auch unter Druck, dass es stabil, widerstandsfähig und anpassungsfähig ist.»

Kontakt

Dusan Milakovic

Leiter Amt für Berufsbildung
Volkswirtschaftsdirektion

+41 41 728 51 51