02.12.2021, Medienmitteilung

Mehr Lehrvertraege und weniger Praktika in Kitas dank neuer Regelung im Kanton Zug

In Kindertagesstätten gibt es deutlich mehr und längere berufsvorbereitende Praktika als in anderen Bereichen. Für die Praktikantinnen und Praktikanten wäre es jedoch oft besser, wenn sie direkt mit der Ausbildung starten könnten. Die Voraussetzungen dazu sind seit Januar 2021 besser, da seither pro ausgelernte Person mehr Lernende ausgebildet werden dürfen. Durch die Einführung einer Genehmigungspflicht für berufsvorbereitende Praktika in Kitas will der Kanton Zug überlange Praktika vermeiden, Transparenz über die Praktika schaffen und den direkten Lehreinstieg in Kitas fördern.

Der Runde Tisch zu Praktika in Kindertagesstätten (Kitas) unter Leitung der Volkswirtschaftsdirektorin und mit Vertretungen der Gemeinden, von Fachpersonen sowie der beteiligten kantonalen Ämter hat sich zum dritten Mal getroffen und sich dafür ausgesprochen, im Kanton Zug eine Genehmigungspflicht für Praktika in Kitas einzuführen. Das Amt für Berufsbildung hat eine entsprechende Regelung in die kantonalen Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung aufgenommen (Publikation im Amtsblatt am 3. Dezember 2021) und die Genehmigungsvoraussetzungen in einer Wegleitung festgehalten (vgl. https://www.zg.ch/behoerden/volkswirtschaftsdirektion/amt-​fur-berufsbildung/berufslehre-​praktika/praktika-​in-kindertagesstaetten#praktika-​in-kitas). Diese orientieren sich an den bestehenden Rahmenbedingungen der Lehraufsicht. Die Kitas müssen somit ab 1. Januar 2022 die abgeschlossenen Verträge für berufsvorbereitende Praktika beim Amt für Berufsbildung zur Genehmigung einreichen, wenn sie länger als sechs Monate dauern. Für die Berechnung der Dauer werden alle Praktika der Praktikantin bzw. des Praktikanten in Kindertagesstätten zusammengezählt, um zu vermeiden, dass mehrere nicht genehmigungspflichtige Praktika aneinandergereiht werden.

Genehmigungspflicht soll zu weniger Praktika und mehr Lehrverträgen in Kitas führen

Die Genehmigungspflicht ermöglicht dem Amt für Berufsbildung die Übersicht über die Anzahl und Dauer der Praktikumsverträge in Kitas, damit es bei Bedarf das Gespräch mit den Kitas suchen kann. Dies soll mittelfristig zu einer Reduktion der Anzahl und Dauer von berufsvorbereitenden Praktika und entsprechend mehr Lehrverträgen in Kitas führen. Statthalterin Silvia Thalmann-​Gut ist überzeugt: «In vielen Fällen ist es für die Lernenden besser, wenn sie, wie in anderen Berufen üblich, direkt in die Berufslehre einsteigen können. Wir wollen etwas tun gegen zu viele und überlange berufsvorbereitende Praktika in Kitas, da sie den Berufseinstieg teilweise unnötig erschweren anstatt erleichtern.» Der Abschluss eines Lehrvertrags in Kitas ist seit Januar 2021 erleichtert, da aufgrund einer Änderung der eidgenössischen Berufsbildungsverordnung pro ausgelernte Person mehr Lernende ausgebildet werden dürfen. Den Effekt dieser Verordnungsänderung wird das Amt für Berufsbildung durch ein Monitoring der Zahl der abgeschlossenen Lehrverträge in Kitas untersuchen und gegen Ende 2021 erste Schlüsse ziehen können.