18.08.2022, Medienmitteilung

Sonntags-​ und Feiertagsverkäufe im Dezember 2022

Die elf Zuger Gemeinden haben entschieden, an welchen öffentlichen Ruhetagen im Dezember 2022 die Verkaufsgeschäfte offen sein dürfen. Die Daten variieren je nach Gemeinde. Es ist den einzelnen Geschäftsinhaberinnen und -​inhabern überlassen, ob sie von der Bewilligung für den Sonntags-​ und Feiertagsverkauf Gebrauch machen wollen. In den Gemeinden Neuheim und Walchwil findet kein Sonntags-​ und Feiertagsverkauf statt.

Grafik Sonn- und Feiertagsverkauf im Dezember

In den Gemeinden Neuheim und Walchwil findet kein Sonntags-​ und Feiertagsverkauf statt.

Kontakt

Carla Dittli

Stv. Generalsekretärin, Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zug
Volkswirtschaftsdirektion

+41 41 728 55 33 carla.dittli@zg.ch