Maurer/in EFZ
Maurerinnen und Maurer auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten
und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
a. Sie sind fähig, handwerkliche Leistungen auf der Baustelle selbständig auszuführen.
b. Sie können Ihre Arbeiten schriftlich, rechnerisch und zeichnerisch festhalten.
c. Sie berücksichtigen bei der Arbeit die Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Gesundheit-
und Umweltschutzes.
d. Sie erbringen ihre Leistungen ökonomisch, ökologisch, bautechnisch korrekt sowie
gesetzes- und normenkonform.
(Quelle: SBFI, Verordnung über die Berufliche Grundbildung Maurer/in EFZ vom 14. September 2010)
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Lektionentafel Maurer/in EFZ (Eintritt ab 2017) | Informationsblatt |