Masken mit erhöhter Schutzwirkung
Folgende Änderung gilt am GIBZ nach den Sportferien ab 22. Februar 2021:
Gemäss Entscheid des Zuger Regierungsrats vom 3. Februar 2021 sind Stoffmasken auch am GIBZ nicht mehr erlaubt, sondern es müssen handelsübliche Hygienemasken (auch bekannt als chirurgische Maske, OP-Maske) getragen werden. Als Ausnahme gelten zertifizierte Stoffmasken. Die Lernenden müssen die zulässigen Masken selber mitbringen.
Den Lehrpersonen wird empfohlen, Masken nach dem Standard FFP-2 zu tragen.
Hier zu Arten von Schutzmasken
Hier zum Schutzkonzept des GIBZ
Lernende mit Erkrankungssymptomen, positivem Befund sowie Quarantäne-Anordnung verhalten sich gemäss folgender Anweisung: Link zur Handreichung GIBZ und informieren umgehend ihre Klassenlehrperson.
Der Schulbetrieb am GIBZ wird für alle Lernenden in Vollklassen, mit Präsenzunterricht und gemäss Stundenplan fortgeführt. Über allfällige Änderungen informieren wir umgehend an dieser Stelle und per Mail direkt an die Lernenden.
Schulleitung
Beat Wenger, Rektor