03.12.2013, Medienmitteilung

Firmennummer wird durch UID ersetzt

Die Unternehmens-​Identifikationsnummer (UID) ersetzt die bisherige Firmennummer im Handelsregister

Seit Januar 2011 ordnet das Bundesamt für Statistik (BFS) jedem in der Schweiz aktiven Unternehmen, eine eindeutige und übergreifende Unternehmens-​Identifikationsnummer – die UID – zu. Diese ermöglicht es den Unternehmen, sich bei allen Behördenkontakten mit ein und derselben Nummer zu identifizieren. Dank der UID wird die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung einfacher und effizienter. Zur Abfrage der UID stellt das BFS der Öffentlichkeit ein zentrales Unternehmensregister – das UID-​Register – zur Verfügung. Der Eintrag im offiziellen UID-​Register des BFS ist für die Unternehmen kostenlos. Das UID-​Register ersetzt nicht das Handelsregister. Neuanmeldungen, Mutationen und Löschungen von Firmendaten erfolgen wie bis anhin beim Handelsregisteramt Zug.

Am 5./6. Dezember 2013 wird im Handelsregister des Kantons Zug die alte Firmennummer (z.B. CH-170.1.234.567-8) durch die UID (z.B. CHE-123.456.789) ersetzt. In den externen Publikationen sind die neuen Nummern spätestens ab dem 11. Dezember 2013 ersichtlich. Ab dem 11. Dezember 2013 verwenden die Gesellschaften nur noch die UID.

Die UID-​Einheiten werden durch das Bundesamt für Statistik per Post über die Zuweisung ihrer UID informiert. Benutzername sowie Passwort, mit denen alle über die UID-​Einheit gespeicherten Daten eingesehen werden können, werden mitgeliefert. Die UID-​Einheiten erhalten – mit Ausnahme von Sonderfällen – nur eine UID. Erhält eine UID-​Einheit jedoch mehrere Briefe mit verschiedenen UID, die vermutlich zur selben Einheit gehören, kann es sich um eine Dublette handeln. In diesem Fall muss mit dem Bundesamt für Statistik, in Neuchâtel, Kontakt aufgenommen werden.

Die UID wird bei neuen Gesellschaften willkürlich vergeben. Hat das Unternehmen bereits eine UID, z.B. von der Mehrwertsteuer erhalten, ist es wichtig, dass diese dem Handelsregisteramt bei der Neuanmeldung eines Einzelunternehmens, einer Kollektiv-​ oder Kommanditgesellschaft und einer Zweigniederlassung mit ausländischem Hauptsitz mitgeteilt wird.