Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN
Der Bezug von Direktzahlungen ist für die landwirtschaftlichen Betriebe an ökologische Auflagen gebunden.

Bild Legende:
Milchkühe in Laufstallhaltung ©
Der Bezug von Direktzahlungen ist an spezifische ökologische Auflagen gebunden, die unter den Begriff "Ökologischer Leistungsnachweis" (ÖLN) fallen. Rechtsgrundlage bildet die Direktzahlungsverordnung (DZV).
Die Anforderungen des ÖLN umfassen:
- Haltung der Nutztiere nach Tierschutzgesetzgebung
- Ausgeglichene Düngerbilanz
- Angemessener Anteil an Biodiversitätsförderflächen
- Vorschriftsgemässe Bewirtschaftung von Objekten in Inventaren von nationaler Bedeutung
- Geregelte Fruchtfolge
- Geeigneter Bodenschutz
- Gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmitteln
Die detaillierten Anforderungen sind in den Richtlinien für den ökologischen Leistungsnachweis definiert.
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