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Konkubinat

Wichtige Infos zum Thema Konkubinat

Als Konkubinat wird das Zusammenleben zweier Personen ohne Trauschein bezeichnet. Wer im Konkubinat lebt, geniesst nicht den gleichen sozialen oder juristischen Schutz wie ein verheiratetes Paar. Sie können sich aber gegenseitig mit einem Konkubinatsvertrag absichern. Dies ist vor allem in der Landwirtschaft wichtig, wo Zusammenleben und Erwerbstätigkeit miteinander verflochten sind. Folgende Punkte sollten im Vertrag geregelt sein:

Symbolbild Konkubinat
Bild Legende:

Inventarliste
Was gehört wem? Dokumentieren Sie mit Belegen. Was nicht belegt ist, ist gemeinsames Eigentum. Von Zeit zu Zeit überprüfen und updaten.

Lebenshaltungskosten
Wie werden die gemeinsam anfallenden Kosten (Miete und Nebenkosten, Essen, Ferien usw.) aufgeteilt?

Haus- und Familienarbeit
Wer erledigt die Haus- und Familienarbeit? Ist die Arbeit entschädigt? Bar- und / oder Naturallohn?

Kinder
Sorgerecht und Unterhaltsbeiträge regeln.

Mitarbeit im Betrieb
Einen Arbeitsvertrag (Normalarbeitsvertrag NAV) abschliessen und Sozialversicherungen abrechnen. Ohne entlöhnte Arbeit den Mindestbeitrag in die AHV einzahlen, sonst entstehen Beitragslücken.

Pensionskasse
Trennen Sie sich von Ihrer Partnerin/ ihrem Partner, haben Sie gegenseitig keinen Anspruch auf Ausgleich der Guthaben bei der Pensionskasse und AHV. Bei einigen Pensionskassen gibt es dies aber trotzdem unter gewissen Bedingungen. Anfragen betreffend Begünstigung des Partners.

Investitionen
Investitionen in das Eigentum des andern schriftlich regeln mit einem Darlehensvertrag.

Auflösung Konkubinat
Wer bleibt nach der Trennung in der gemeinsamen Wohnung und welche Kündigungsfristen gelten?

Form des Vertrages
Es ist sinnvoll, eine schriftliche Vereinbarung zu erstellen. Sie muss nicht notariell beurkundet werden, soweit nicht zusätzlich erbvertragliche Anordnungen darin enthalten sind.

Weitere Punkte überprüfen:
-       Hausrat-, Haftpflicht- und Autoversicherung
-       Gegenseitige Begünstigung über ein Testament
-       Erklärung zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht
-       Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag
-       Vollmachten

Weitere Informationen und Vertragsentwürfe finden Sie unter folgenden Links:
https://www.landfrauen.ch/de/frau-mann/zusammenleben-in-familie-und-betrieb/

www.konkubinat.ch
Varianten von Musterverträgen z.B. mit Kindern/ohne Kinder, beide berufstätig, einer arbeitet im Betrieb des andern mit usw.

www.beobachter.ch/familie/konkubinat

www.budgetberatung.ch

Wirzkalender, Betrieb und Familie, Stichwort «Lebensgemeinschaft»

 

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Typ Titel Bearbeitet
Konkubinat Ausgabe BZ Sept 2012.pdf 04.11.2021

Weitere Informationen

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