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Ambrosia

Ambrosia ist eine hochallergene Pflanze, deren Bekämpfung gemäss Pflanzenschutzverordnung obligatorisch ist.
Ambrosia-Pflanze
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Ambrosia-Pflanze

Ambrosia, aufrechtes Traubenkraut oder mit wissenschaftlichem Namen Ambrosia artemisiifolia kann mit ihrem Pollen starke Allergien hervorrufen. Es ist deshalb von grösster Bedeutung, die eigenen Gärten von Juni bis September auf das Vorhandensein von Ambrosia zu überprüfen. Insbesondere dort, wo im Winter Vögel gefüttert wurden, bestehen gute Chancen, Ambrosia-Pflanzen zu finden. Bis vor wenigen Jahren kam häufig verunreinigtes Vogelfutter zum Einsatz.

Die Ambrosia muss ausgerissen und dem Kehricht mitgegeben werden. Steht sie bereits in Blüte, wird diese Arbeit mit einem Mundschutz ausgeführt, um das Allergie-Risiko zu vermeiden.

Die Situation zeigt sich heute recht erfreulich. Dank der Anstrengung aller beteiligter Kreise konnte das Vorkommen auch im Kanton Zug stark eingeschränkt werden.

Ambrosia ist in der Pflanzenschutzverordnung als melde- und bekämpfungspflichtig aufgeführt. Die Funde sind deshalb an die gemeindlichen Meldestellen weiter zu leiten. Bei grösseren Verseuchungen (>20 Pflanzen pro Standort) ist der Kantonale Pflanzenschutzdienst, R. Vogel, LBBZ Schluechthof, Tel 041 594 56 45 zu informieren. Weitergehende Informationen rund um Ambrosia sind auf der Seite www.ambrosia.ch zu finden.

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Typ Titel Dokumentart
Fundstellen Kanton Zug Dokument
Meldestellen Ambrosia Dokument

Weitere Informationen

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Kontakt

Raphael Vogel


Leiter Kantonaler Pflanzenschutzdienst
Bergackerstrasse 42
6330 Cham
Geschäft: +41 41 594 56 45
E-Mail: raphael.vogel@zg.ch

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