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Aufnahmebedingungen

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Aufnahmebedingungen

Studierende im Unterricht
Bild Legende:

Die Aufnahme erfolgt gemäss den Vorgaben des Rahmenlehrplans Agrotechnik:

Direkt und Prüfungsfrei zum Studiengang aufgenommen wird, wer über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) im Berufsfeld Landwirtschaft (als Landwirt/Landwirtin, Winzer/Winzerin, Gemüsegärtner/Gemüsegärtnerin, Kellermeister/Kellermeisterin, Obstbauer/Obstbäuerin, Geflügelzüchter/Geflügelzüchterin) verfügt.

Wer die Bedingungen für die direkte Zulassung zum Lehrgang nicht erfüllt, hat die Möglichkeit eine Zulassung "sur dossier" zu beantragen. Für Interessenten, die weder die Bedingungen zur direkten Aufnahme noch die Bedingung zur Aufnahme "sur dossier" erfüllen, gibt es die Möglichkeit die verlangen Kompetenzen in einem einjährigen Einstiegslehrgang zu erwerben. Die Zulassungsbedingungen werden in beiden Fällen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs geprüft.

Ablauf der Anmeldung:

- Anmeldung mit Anmeldeformular

- persönliches Aufnahmegespräch zur Klärung des genauen Ablaufs der Ausbildung und der Prüfung der Zulassungsbedingungen.

 

Nach dem Start:

- Bestehen der Probezeit in den ersten 5 Wochen der Ausbildung

- Am Schluss der Probezeit gibt es einen Prüfungsblock. Die Resultate gelten als Empfehlung

 

(Änderungen vorbehalten)

Weitere Informationen

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Kontakt

Höhere Fachschule Landwirtschaft Telefon +41 41 594 50 00

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