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Eintritt

Hier erfahren sie mehr über die Lüssihaus-Aufnahmebedingungen. Für suchtmittelabhängige Frauen und Männer ist ein niederschwelliger Eintitt möglich.

Aufnahmebedingungen
• Mindestalter 18 Jahre
• Bestehende Suchtmittelabhängigkeit (lillegale und/oder legale Substanzen)
• Kostengutsprache für den Aufenthalt
• Kostenregelung für den Lebensunterhalt
• Zielvereinbarung mit den einweisenden Stellen und der Klientin oder dem Klienten
• Gültige Haftpflichtversicherung

Eintrittsverfahren
• Kontaktaufnahme durch interessierte Person oder zuweisende Stelle (Tel 041 760 15 12, Luessihaus@drogenforumzug.ch)
• Gegenseitiges Kennenlernen und Besuch des Lüssihauses
• Kostengutsprache
• Erarbeitung der Zielvereinbarung

Der Eintritt ins Lüssihaus kann bei Dringlichkeit niederschwellig erfolgen, d.h. kurzfristig, unbürokratisch und vor dem Vorliegen der formalen Vereinbarungen.

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Typ Titel Dokumentart
Entbindungserklärung Vereinbarung
Regelung Time-Out Richtlinie

Weitere Informationen

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