Eintritt
Aufnahmebedingungen
• Mindestalter 18 Jahre
• Bestehende Suchtmittelabhängigkeit (lillegale und/oder legale Substanzen)
• Kostengutsprache für den Aufenthalt
• Kostenregelung für den Lebensunterhalt
• Zielvereinbarung mit den einweisenden Stellen und der Klientin oder dem Klienten
• Gültige Haftpflichtversicherung
Eintrittsverfahren
• Kontaktaufnahme durch interessierte Person oder zuweisende Stelle (Tel 041 760 15 12, Luessihaus@drogenforumzug.ch)
• Gegenseitiges Kennenlernen und Besuch des Lüssihauses
• Kostengutsprache
• Erarbeitung der Zielvereinbarung
Der Eintritt ins Lüssihaus kann bei Dringlichkeit niederschwellig erfolgen, d.h. kurzfristig, unbürokratisch und vor dem Vorliegen der formalen Vereinbarungen.
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Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Entbindungserklärung | Vereinbarung | |
Regelung Time-Out | Richtlinie |