Zivil- und Strafrechtspflege

Die Gerichte und Ämter der Zivil- und Strafrechtspflege sind zuständig für die Beurteilung von Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und für die Strafverfolgung beziehungsweise die Beurteilung von Straffällen.
Hinweise betreffend Coronavirus (COVID-19):Verhandlungen Verhandlungen am Obergericht, am Kantonsgericht, am Strafgericht und bei der Staatsanwaltschaft werden unter strikter Einhaltung der Vorgaben und Empfehlungen des Bundesrats und des Bundesamts für Gesundheit (Hygiene, soziale Distanz, Maskenpflicht usw.) durchgeführt. Über die Zulassung von Medienschaffenden sowie Zuschauerinnen und Zuschauern entscheidet im Einzelfall die Verfahrensleitung. Genaueres erfahren Sie beim jeweiligen Gericht bzw. bei der Staatsanwaltschaft. |