Über die Zulassung zur zugerischen Anwaltsprüfung entscheidet die Anwaltsprüfungskommission. Sie führt die (schriftlichen und mündlichen) Anwaltsprüfungen durch und erteilt aufgrund der bestandenen Prüfung das Anwaltspatent; ausserdem erteilt sie den Ausweis über die Befähigung zur öffentlichen Beurkundung. Mit Bewerbern aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA führt die Anwaltsprüfungskommission die Eignungsprüfung sowie das Gespräch zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte durch und erteilt darüber die entsprechenden Ausweise. Die Kommission besteht aus mindestens fünf Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern.
Detaillierte Angaben können dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte, der kantonalen Anwaltsprüfungsverordnung sowie dem Merkblatt zur Anwaltsprüfung entnommen werden.