Strafgericht

Als Kollegialgericht mit drei Mitgliedern beurteilt das Strafgericht erstinstanzlich alle Strafsachen, für die nicht eine andere Gerichtsbehörde zuständig ist. Die vier Strafrichter amten zusätzlich als Einzelrichter mit einer Spruchkompetenz bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und als Zwangsmassnahmengericht.
Hinweis betreffend Coronavirus (COVID-19) Verhandlungsbetrieb am Strafgericht Verhandlungen werden unter Einhaltung der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Hygiene und soziale Distanz durchgeführt. Über die Zulassung von Medienschaffenden sowie Zuschauerinnen und Zuschauer entscheidet im Einzelfall die Verfahrensleitung. Beim Besuch von Verhandlungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise zur Durchführung von Verhandlungen (vgl. Verhandlungstermine Strafgericht). Ab sofort gilt im Gebäude eine generelle Maskenpflicht. |
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Strafprozessordnung des Kantons Zug (bis 2010) | Gesetz |