Schiffsreinigungspflicht
Schiffe und Boote können durch den Wechsel zwischen verschiedenen Gewässern unbemerkt Muscheln, Larven oder Pflanzenreste transportieren. Um die Verbreitung invasiver Schadorganismen zu verhindern, gilt im Kanton Zug eine gesetzliche Melde- und Reinigungspflicht.
Allgemeine Informationen
Bestimmungen Zugersee
Alle immatrikulierten Boote, die auf dem im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees einwassern oder verkehren, benötigen eine gültige Einwasserungsbewilligung.
Wie erhalte ich eine Einwasserungsbewilligung?
Ihr Boot hat ein ZG-Kontrollschild und verkehrt bereits auf dem Zugersee. Sie waren vorgängig auf keinem anderen Gewässer:
- Deklarieren Sie den Zugersee einmalig als Ihr Heimgewässer auf der Meldeplattform der Organisation Umwelt Zentralschweiz.
- Sie erhalten automatisch eine Einwasserungsbewilligung per Mail von "noreply@aspcloud.ch". Die Bewilligung bleibt so lange gültig, bis Sie das Gewässer wechseln. Führen Sie die Einwasserungsbewilligung digital oder ausgedruckt mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor.
Hinweis: Alle Bootshalterinnen und Bootshalter mit ZG-Kontrollschild haben im Februar 2025 eine Aufforderung zur Selbstdeklaration per Briefversand erhalten.
Ihr Boot war zuvor auf einem anderen Gewässer und soll nun in den Zugersee einwassern:
- Melden Sie den geplanten Gewässerwechsel online über das bereitgestellte Meldeformular. Die zentrale Meldeplattform wird von der Organisation Umwelt Zentralschweiz gehostet und von allen Kantonen mit Schiffsmelde- und Reinigungspflicht genutzt.
- Nach der Meldung erhalten Sie die Aufforderung, Ihr Boot von einer autorisierten Reinigungsstelle fachgerecht reinigen zu lassen.
- Sobald die Reinigungsstelle die Reinigung bestätigt, erhalten Sie automatisch Ihre Einwasserungsbewilligung per E-Mail von "noreply@aspcloud.ch". Sie können Ihr Boot nun einwassern. Die Einwasserungsbewilligung bleibt gültig, bis Sie das Gewässer erneut wechseln. Führen Sie die Einwasserungsbewilligung digital oder ausgedruckt mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor.
Hinweis: Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.
Neu befinden sich auf der Einwasserungsbewilligung zwei QR-Codes. Der QR-Code links dient ausschliesslich der Kontrolle. Zum Öffnen der Schranke im Hafen Zug kann der QR-Code rechts auf der Einwasserungsbewilligung verwendet werden.
Einwasserungsstelle Zugersee
Die öffentliche Einwasserungsstelle für den Zugersee befindet sich im Bootshafen Zug und ist mit einer elektronischen Schranke ausgestattet. Diese lässt sich mit einem QR-Code öffnen und schliessen.
Der QR-Code für die Schranke befindet sich auf Ihrer Einwasserungsbewilligung. Er ist Ihrem Bootskennzeichen zugeordnet und gilt bis zum nächsten Gewässerwechsel.
Bestimmungen Ägerisee
Alle immatrikulierten Boote, die auf dem Ägerisee einwassern oder verkehren, benötigen eine gültige Einwasserungsbewilligung.
Derzeit gibt es keinen Hinweis auf das Vorkommen der Quaggamuschel im Ägerisee. Daher steht der See unter besonderem Schutz.
Um die Einschleppung der Quaggamuschel und anderer Schadorganismen zu verhindern, dürfen auf dem Ägerisee ausschliesslich Boote einwassern und verkehren, die
im Kanton Zug immatrikuliert sind, den Ägerisee als Heimgewässer deklariert haben und über eine Einwasserungsbewilligung der Direktion des Innern verfügen.
Wie erhalte ich eine Einwasserungsbewilligung?
Ihr Boot hat ein ZG-Kontrollschild und verkehrt bereits auf dem Ägerisee. Sie waren vorgängig auf keinem anderen Gewässer:
- Lassen Sie den Ägerisee einmalig als Ihr Heimgewässer beim Strassenverkehrsamt Zug in den Schiffsausweis eintragen.
- Anschliessend können Sie die Einwasserungsbewilligung beim Amt für Wald und Wild mit folgendem Formular beantragen: Gesuch um Erteilung einer Einwasserungsbewilligung für den Ägerisee
- Mit der Einwasserungsbewilligung erhalten Sie zwei identische Kontrollaufkleber. Bringen Sie diese gut sichtbar auf beiden Bootsseiten links vom Kontrollschild an.
Hinweis: Alle Bootshalterinnen und Bootshalter mit ZG-Kontrollschild haben im Februar 2025 eine Aufforderung zur Selbstdeklaration per Briefversand erhalten.
Was muss ich tun, wenn ich vom Ägerisee in ein anderes Gewässer wechseln möchte?
- Melden Sie den Gewässerwechsel dem Amt für Wald und Wild mit folgendem Formular: Meldung des Gewässerwechsels vom Ägerisee in ein anderes Gewässer
- Entfernen Sie beide Kontrollaufkleber und geben Sie diese beim Amt für Wald und Wild ab. Falls die Aufkleber nicht mehr als Ganzes ablösbar sind, reichen auch Teile davon oder ein entsprechendes Foto als Nachweis aus.
Unter welchen Umständen ist eine Rückkehr in den Ägerisee nach einem Gewässerwechsel möglich?
- Verwenden Sie bitte folgendes Formular, um den Gewässerwechsel zu melden: Gesuch um Erteilung einer Einwasserungsbewilligung für den Ägerisee bei Gewässerwechsel
- Lassen Sie Ihr Boot in einer autorisierten Reinigungsstelle reinigen.
- Anschliessend führt das Amt für Wald und Wild eine kostenpflichtige Kontrolle von Bootsrumpf, Bilgen, Motor und Zubehör durch. Bitte vereinbaren Sie dafür rechtzeitig einen Termin beim Amt für Wald und Wild.
- Ergibt die Kontrolle, dass keine aquatischen Schadorganismen verschleppt werden, erhalten Sie die Einwasserungsbewilligung per E-Mail sowie per Briefversand zusammen mit den Kontrollaufklebern.
Wichtiger Hinweis: Die Melde-, Reinigungs- und Kontrollpflicht gilt nicht nur für Boote. Sie betrifft auch den Einbau von Occasionsmotoren, die zuvor in einem anderen Gewässer genutzt wurden.
Einwasserungsstelle Ägerisee
Die öffentliche Einwasserungsstelle für den Ägerisee befindet sich am Seeplatz Oberägeri und ist mit einer Schranke ausgestattet. Diese lässt sich mit einem Badge öffnen und schliessen.
Den Badge erhalten Sie von der Gemeinde Oberägeri gegen Vorweisen der kantonalen Einwasserungsbewilligung. Bitte beachten Sie, dass eine Depotgebühr von CHF 50 erhoben wird.
Hinweis: Wenn Ihr Boot den Ägerisee verlässt, um in ein anderes Gewässer einzuwassern, sind Sie verpflichtet, den Badge zurückzugeben.
Bei Fragen zum Badge wenden Sie sich bitte während der regulären Öffnungszeiten an die Gemeinde Oberägeri.
Nautische Anlässe
Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt auch bei nautischen Anlässen wie Regatten oder Trainings, die von Vereinen organisiert werden.
Für Boote, die das Gewässer nicht wechseln, bleibt eine bestehende Einwasserungsbewilligung auch für die Teilnahme am nautischen Anlass gültig. Eine Reinigung oder Kontrolle ist nicht erforderlich.
Führt ein Boot für die Teilnahme an einer nautischen Veranstaltung einen Gewässerwechsel durch, muss dieser auf der Plattform der Organisation Umwelt Zentralschweiz gemeldet werden. Für die meisten Bootstypen reicht eine fachgerechte Selbstreinigung aus. Die Veranstalter sind entsprechend instruiert und kontrollieren das Boot am Tag des nautischen Anlasses. Nur wenige Bootstypen erfordern eine Reinigung durch eine autorisierte Reinigungsstelle.
Weitere Informationen zur Umsetzung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht finden Sie in den entsprechenden Merkblättern für Teilnehmende und Veranstalter von nautischen Anlässen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht.