Der Regierungsrat des Kantons Zug schreibt unter dem Titel «Zuger Werkjahr» einen Werkjahrbeitrag von 50 000 Franken an eine Zuger Künstlerin beziehungsweise an einen Zuger Künstler aus, die oder der eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen hat.

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