25.03.2024, Medienmitteilung

Nachanalyse Abstimmung Umfahrungen Unterägeri und Zug

Am 3. März 2024 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Zug die Kreditanträge für die Umfahrungen Unterägeri und Zug abgelehnt. Das Forschungsinstitut gfs.bern wurde beauftragt, dazu eine Nachanalyse vorzunehmen.

Das Forschungsinstitut gfs.bern, unter anderem bekannt aus dem Fernsehen und dem Radio, erstellt jeweils im Auftrag der Bundeskanzlei die Nachanalyse bei eidgenössischen Abstimmungen. Im Fall der kantonalen Abstimmung vom 3. März 2024 wird es untersuchen, aus welchen Gründen die Umfahrung Unterägeri einerseits und die Umfahrung Zug andererseits abgelehnt wurden und was der Stimmentscheid für die Zukunft bedeuten könnte. Dazu werden nach dem Zufallsprinzip Zuger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aus dem ganzen Kanton befragt. Um ein aussagekräftiges Resultat zu erhalten, werden die Antworten von rund 1000 Personen ausgewertet. Derzeit wird der Fragebogen erarbeitet, der in den nächsten Wochen verschickt wird. Die Studienresultate werden nach Vorliegen publiziert.

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