Gesuch um Bewilligung für den Bau von Erdsonden
Zusammenfassung
Für den Entzug von Wärme aus dem Erdreich wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Bewilligung benötigt. Ein Gesuch ist beim Kanton Zug frühzeitig einzureichen.
Generelle Information
Für den Entzug von Wärme aus dem Erdreich wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Bewilligung benötigt. Ein Gesuch ist beim Kanton Zug frühzeitig einzureichen.
Auf Zugmap unter dem Stichwort "thematische Karten" befindet sich die Erdwärmenutzungskarte des Kantons Zug, welche über die Zulässigkeit von Erdsonden-Bohrungen an einem bestimmten Standort informiert. Es wird empfohlen, diese Informationen vor der Einreichung des Gesuchs einzuholen.
Behördengang
- Online-Formular ausfüllen
- Das Formular kann nur gesendet werden, wenn alle Beilagen (auch Unterschrift) elektronisch eingefügt wurden. Ansonsten ist das Formular mit den Beilagen ausgedruckt und unterschrieben per Post an die untenstehende Adresse zu senden.
- Bei elektronischer Eingabe des Gesuchs erhalten Eigentümer und Heizungsplaner eine automatische Eingangsbestätigung.
- Die Bearbeitung des Gesuchs dauert maximal 3 Wochen.
Erforderliche Dokumente
- Situationsplan mit eingetragenen Bohrstandorten
- Hydraulisches Heizungsschema
- Unterschrift des Eigentümers oder des Bauherrenvertreters
- Wichtig: Die Eingabe des Formulars "Gesuch um Bewilligung für den Bau von Erdsonden" muss mit einer Unterschrift des Eigentümers oder des Bauherrenvertreters versehen sein. Dafür können Sie ein kurzes, eigenständiges Bestätigungsschreiben mit Betreff, Name, Adresse, Parzelle und Unterschrift vorbereiten oder die Vorlage benützen.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über die Gewässer (GewG; BGS 731.1) vom 25. November 1999
Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG, BGS 731.11) vom 17. April 2000
Adresse
Amt für Umwelt des Kantons Zug
Christoph Steiner
Abteilung Wasser
Aabachstrasse 5
6300 Zug
Tel. +41 41 728 53 81
Fax +41 41 728 53 79
christoph.steiner@zg.ch