Berufliche Unbedenklichkeitserklärung; Gesundheitsberufe
Zusammenfassung
Bestätigung, dass im Kanton Zug eine Berufsausübungsbewillgung vorliegt und gibt Auskunft über den beruflichen Leumund bzw. über berufsbezogene Verfahren.
Generelle Information
Wer im Kanton Zug eine Berufsausübungsbewilligung in einem universitären Beruf oder in einem anderen Beruf im Gesundheitswesen verfügt und in einem anderen Kanton eine Bewilligung beantragt, benötigt in der Regel eine Unbedenklichkeitserklärung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug.
Behördengang
Formular ausfüllen und online zustellen oder ausdrucken und postalisch zustellen
Formular
Ergebnis
Prüfung des Gesuchs. Anschliessend Zustellung der beruflichen Unbedenklichkeitserklärung.
Kosten
Kostenpflichtig
Rechtliche Grundlagen
Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006, Art 36 Bewilligungsvoraussetzungen (SR 821.11)
Adresse
Amt für Gesundheit
Medizinische Abteilung
Gartenstrasse 3
6300 Zug
Tel +41 41 728 35 11
gesund@zg.ch