Bewilligungsgesuch für Assistenz und Stellvertretung universitärer Berufe (Tierärztinnen und Tierärzte)
Zusammenfassung
Wer im Kanton Zug als Assistent oder als Assistentin oder als Stellvertretung in einer Tierarztpraxis tätig sein möchte, beantragt vorgängig eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion. Die Bewilligung für Tierärztinnen und Tierärzte kann online beantragt werden.
Generelle Information
Wer im Kanton Zug als Assistent oder als Assistentin oder als Stellvertretung in einer Tierarztpraxis tätig sein möchte, beantragt vorgängig eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion. Die Bewilligung für Tierärztinnen und Tierärzte kann online beantragt werden.
Behördengang
Online-Formular ausfüllen, für die Bewilligung nötige Dokumente uploaden und hernach elektronisch zustellen oder das Formular ausfüllen, ausdrucken und mit den Beilagen per Post zustellen.
Formular
Ergebnis
Prüfung des Gesuchs, anschliessend Zustellung der Bewilligung bzw. Bestätigung.
Kosten
Bewilligung für Assistenz: CHF 100.00
Bewilligung für Stellvertretungen (max. 6 Monate): CHF 60.00
Rechtliche Grundlagen
Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006, Art 36 Bewilligungsvoraussetzungen (SR 811.11)
§ 7 Gesundheitsgesetz vom 30. Oktober 2008 (BGS 821.1)
§§ f ff. Gesundheitsverordnung vom 30. Juni 2009 (BGS 821.11)
Adresse
Amt für Verbraucherschutz (AVS)
Veterinärdienst
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
T +41 41 723 74 20
www.zg.ch/avs