07.12.2023, Medienmitteilung

Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Der Regierungsrat setzt das Gesetz über Leistungen für Personen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) per 1.1.2024 in Kraft. Damit macht der Kanton Zug einen bedeutenden Schritt in Richtung Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Das neue Gesetz ermöglicht mehr Wahlfreiheit durch die Finanzierung von ambulanten Leistungen für Wohnen und Arbeit sowie eine bedarfsbezogene Finanzierung stationärer Angebote.

Menschen mit Behinderung sollen in ihrer Lebensführung so viel Selbstbestimmung wie möglich haben. Deshalb haben Parlament und Regierungsrat das Gesetz und die Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf verabschiedet. Das neue Gesetz kann plangemäss per 1.1.2024 in Kraft treten. Damit macht der Kanton Zug einen grossen Schritt in Richtung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Für Regierungsrat und Statthalter Andreas Hostettler markiert die Gesetzesrevision eine wichtige Haltung des Kantons Zug: «Mit dem neuen Gesetz legen wir den Grundstein für eine Gesellschaft, in der jeder Mensch möglichst gleichberechtigt teilhaben kann. Aus einem national beachteten Zuger Pionier- und Vorzeige-Projekt wird jetzt ein Gesetz, mit dem der Kanton Zug ein wichtiges Zeichen für soziale Verantwortung, Inklusion und Selbstbestimmung setzt.»

Partizipativer Ansatz in der Erarbeitung des neuen Gesetzes

Die Grundlagen für das Gesetz wurden unter direktem Einbezug der betroffenen Anspruchsgruppen geschaffen. Das kantonale Sozialamt führte ab 2017 das Projekt «InBeZug» durch. Zusammen mit Fachpersonen und Menschen mit Behinderung wurden neue Ansätze und Modellprojekte in der Praxis erprobt. Die Verordnung zum Gesetz wurde in einer öffentlichen Anhörung mit Menschen mit Behinderung, Angehörigen sowie sozialen Organisationen, Parteien, Gemeinden und interessierten Bürgerinnen und Bürgern beraten. Daraus konnte der Regierungsrat zahlreiche Verbesserungsvorschläge entgegennehmen. Die beispielhafte partizipative Erarbeitungsweise stiess schweizweit auf Interesse und hat Vorbildcharakter.

Mehr Wahlfreiheit für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung

Im Zentrum des neuen Gesetzes stehen die Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Neben Heimen und Tagesstrukturen finanziert der Kanton nun auch ambulante Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung in den Bereichen Wohnen und Arbeit. Dies umfasst sowohl Fachleistungen von anerkannten Dienstleistenden als auch die Finanzierung von Assistenzleistungen durch Privatpersonen, einschliesslich Familienangehörigen. Mit diesen ambulanten Leistungen wird das selbständige Wohnen und das Arbeiten im regulären Arbeitsmarkt erleichtert.

Das Gesetz verändert ebenfalls die Finanzierung stationärer Leistungen, indem es eine bedarfsbezogene Finanzierung für Wohnen und Tagesstrukturen in Behinderteneinrichtungen einführt. Dies ermöglicht eine effektivere Nutzung der vorhandenen Mittel und berücksichtigt stärker die individuellen Bedürfnisse. Künftig erhalten Menschen in Zuger Einrichtungen ein Mitspracherecht. Dies kann zum Beispiel ein Bewohnendenrat sein. Diese Gesetzesvorgabe ist neu und in der Schweiz wohl einzigartig.

Schaffung einer unabhängigen Bedarfsabklärungsstelle

Ein weiterer Schritt hin zur Selbstbestimmung ist die Schaffung einer unabhängigen Bedarfsabklärungsstelle, die es Menschen mit Behinderung ermöglicht, individuell benötigte Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen. Diese Stelle wird nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgeschrieben. Bis sie ihre Arbeit aufnehmen kann, gilt eine Übergangsfrist. In dieser Zeit wird die Bedarfsabklärung nur für den Bezug von ambulanten Leistungen vorausgesetzt. In zwei bis drei Jahren werden dann alle Zugerinnen und Zuger mit Behinderung, die stationäre oder ambulante Leistungen benötigen, eine Bedarfsabklärung absolvieren.

Massnahmenplan soll Behindertenpolitik weiter vorantreiben

Mit dem Gesetz wird zudem eine Stelle für die kantonale Koordination der Zuger Behindertenpolitik geschaffen. Diese ist für die Förderung der Behindertengleichstellung zuständig. Mit einem Massnahmenplan des Regierungsrats soll die Zuger Behindertenpolitik künftig über alle Politikfelder hinweg vorangetrieben werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Andreas Hostettler

Statthalter, Direktor des Innern
Direktion des Innern

+41 41 594 58 72 andreas.hostettler@zg.ch