18.09.2023, Medienmitteilung

Ergänzungswahlen der Zuger Gerichte: Wahlvorschläge sind eingereicht

Am Sonntag, 26. November 2023, finden die Ergänzungswahlen für die beiden Vakanzen an den Zuger Gerichten statt. Zwei Personen stellen sich für das Verwaltungsgericht, eine Person stellt sich für das Kantonsgericht zur Wahl. Das Bereinigungsverfahren ist im Gang.

Im Zuger Verwaltungsgericht wird für den Rest der Amtsperiode 2019 bis 2024 der Sitz des zurücktretenden Aldo Elsener frei. Für die gleiche Periode gibt es auch im Kantonsgericht eine Vakanz: für den Sitz des abtretenden Werner Staub.

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Montag, 18. September 2023, 17.00 Uhr, abgelaufen. Innert dieser Frist sind bei der Staatskanzlei des Kantons Zug die Wahlvorschläge eingereicht worden.

Zwei Personen kandidieren fürs Verwaltungsgericht

Für den freiwerdenden Sitz im Zuger Verwaltungsgericht sind zwei Wahlvorschläge eingegangen:

Thöni Stefan, 1985, Jurist BLaw, Informatikingenieur MSc ETH, Parkstr. 7, 6312 Steinhausen, PARAT

Trütsch Patrick, 1982, Generalsekretär des Verwaltungsgerichts, Rechtsanwalt, Seemattstr. 9, 6333 Hünenberg See, Die Mitte Kanton Zug

Die Wahlvorschläge liegen bei der Staatskanzlei bis Mittwoch, 20. September 2023, 17.00 Uhr, auf. Bis zu diesem Zeitpunkt können allfällige Mängel der Wahlvorschläge geltend gemacht und behoben werden. Werden vorgeschlagene Personen amtlich gestrichen, können Vertreterinnen respektive Vertreter der betroffenen Wahlvorschläge neue Personen zur Wahl vorschlagen. Diese Eingabe muss bis Montag, 25. September, 17.00 Uhr, erfolgen. Nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens veröffentlicht die Staatskanzlei die bereinigten Wahlvorschläge im Amtsblatt. Diese Veröffentlichung erfolgt frühestens am Donnerstag, 28. September 2023.

Voraussichtlich stille Wahl für den Sitz im Kantonsgericht

Nur eine Person stellt sich für den freiwerdenden Sitz im Zuger Kantonsgericht zur Wahl:

Heidelberger Katja, 1988, MLaw, Rechtsanwältin, Gerichtsschreiberin, Blickensdorferstr. 11, 6312 Steinhausen, FDP.Die Liberalen Kanton Zug

Die Staatskanzlei prüft und bereinigt den eingegangenen Wahlvorschlag bis Mittwoch, 20. September 2023, 17.00 Uhr. Sofern der Wahlvorschlag gültig ist, findet für diese Vakanz im Kantonsgericht kein Wahlgang statt. In diesem Fall erklärt der Zuger Regierungsrat die vorgeschlagene Person für gewählt und teilt ihr die Wahl mit. Die Gewählterklärung wird in der Folge am Donnerstag, 12. Oktober 2023, im Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlicht. Diese Ergänzungswahl muss zudem durch den Zuger Kantonsrat für gültig erklärt werden. Dies wird frühestens am 30. November 2023 erfolgen.

Kontakt

Tobias Moser

Landschreiber

+41 41 728 31 10 tobias.moser@zg.ch