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Beispiel für steuerlich nicht abziehbare Kosten
Kosten für die Betreuung durch die Eltern selbst: Kosten für die Betreuung durch die Eltern selbst stellen steuerlich nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten dar. Drittbetreuungskosten ausserhal
Verlustverrechnung - Voraussetzung
beispielsweise nicht der Fall. Der geltend gemachte Verlustvortrag müsste in einem solchen Fall allenfalls gekürzt werden. Basis für die Festsetzung des Verlustvortrages bildet das Reineinkommen. Die
Unterhaltsbeiträge und erreichen der Volljährigkeit
Unterhaltsbeiträge sind nicht mehr unter § 30 Bst. c StG bzw. Art. 33 Abs. 1 Bst. c DBG, sondern allenfalls als Kinderabzug oder als Unterstützungsabzug (§ 33 Abs. 1 Ziff. 2 und Ziff. 4 StG bzw. Art. 213
Abschreibungen
Bei Selbständigerwerbenden können nur auf dem Geschäftsvermögen, nicht jedoch dem Privatvermögen geltend gemacht werden. Die Abschreibungen sind entweder in der Buchhaltung oder, bei vereinfachter Bu
Versicherungsprämien AHV-Beiträge
Die vom Betriebsinhaber bezahlten Prämien für die Berufs- und allenfalls Nichtberufsunfallversicherung der Angestellten sind als Geschäftsaufwand abziehbar. Ebenso abzugsfähiger Geschäftsaufwand sind die
Stützungsfonds (COVID-19)
Stützungsfonds im Sinne von à fonds perdu-Beiträgen als Auffangnetz für Einzelunternehmen, Selbständigerwerbende und kleine Unternehmen bis 18 Vollzeitäquivalente im Kanton Zug, welche durch die Masc
Corona Unterstützung für Kultur und Sport.pdf
Sportvereine, Kulturschaffende und Kulturunternehmen sollen im Kontext von coronabeding-ten Ertragsausfällen weiterhin unterstützt werden.
In welchen Fällen kann von Seiten der Schule Anzeige gegen Eltern erhoben werden?
Schulrecht: In welchen Fällen kann von Seiten der Schule Anzeige gegen Eltern erhoben werden?
Schuleintritt in den obligatorischen Kindergarten
Erfüllen Kinder bis Ende Mai das fünfte Altersjahr, sind sie zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten berechtigt. Anmeldepflicht in den obligatorischen Kindergarten durch die Eltern Der Schu
Übertritt I: Primarstufe - Sekundarstufe I Repetition der 6. Klasse
Repetition der 6. Klasse Die Repetition der 6. Klasse ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Rektorin, der Rektor ist für den Entscheid zuständig. Mögliche Gründe für eine Repetition sind die familiä

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