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Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen
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Für die Begriffsdefinition von Beteiligungen, Beteiligungserträgen (Ausschüttungen/Kapitalgewinne), Gestehungskosten und Nettoertrag aus Beteiligungen gilt das Kreisschreiben ESTV Nr. 27 vom 17. Dezem
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Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten
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Gemäss § 59a StG können Einkünfte aus Patenten und vergleichbaren Rechten, die auf qualifizierenden F&E-Aufwendungen basieren, mit einer Ermässigung von 90 % in die Gewinnsteuer-Bemessungsbasis einbez
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Erläuterungen zu § 59 a - Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten
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Gemäss § 59a StG können Einkünfte aus Patenten und vergleichbaren Rechten, die auf qualifizierenden F&E-Aufwendungen basieren, mit einer Ermässigung von 90 % in die Gewinnsteuer-Bemessungsbasis einbez
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Berechnung der maximalen Entlastung
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Die gesamte steuerliche Ermässigung nach § 59a, § 60a und § 240a Abs. 2 StG beträgt maximal 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung, wobei der Nettobeteiligungsertrag nach § 67 StG ausge
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Erläuterungen zu § 60 b - Entlastungsbegrenzung
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Ermässigungen aufgrund der Patentbox, des F&E-Zusatzabzugs und den Abschreibungen auf aufgedeckten stillen Reserven gemäss § 240a StG sind nur für Zwecke der Kantons- und Gemeindesteuer, nicht aber fü
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Zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungskosten
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Gemäss § 60a StG kann auf Antrag der Gesellschaft ein zusätzlicher Abzug von maximal 50 % auf in der Schweiz angefallenen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen abgezogen werden. Dabei muss die F&E
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Erläuterungen zu § 60 a - Zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand
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Gemäss § 60a StG kann auf Antrag der Gesellschaft ein zusätzlicher Abzug von maximal 50 % auf in der Schweiz angefallenen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen abgezogen werden. Dabei muss die F&E
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Update Bildungspolitik – April 2021
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Update Bildungspolitik – April 2021 Corona Die Reihentests ab der 4. Klasse der Primarstufe bewähren sich und wurden bis zu den Sommerferien verlängert, freilich mit Ausstiegsmöglichkeit bei einer ne
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Allgemeine Grundsätze für interkantonale Steuerausscheidungen
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Die Steuerausscheidung für Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke erfolgt im Verhältnis zu anderen Kantonen nach den Grundsätzen des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppel
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Internationale Steuerausscheidung
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Die Steuerausscheidung für Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke erfolgt im Verhältnis zum Ausland objektmässig, d.h. gestützt auf separate Buchhaltungsergebnisse oder falls eine getrennt