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Diplomfeier LBBZ Schluechthof vom 28. Juni 2023
Diplomfeier des LBBZ Schluechthof vom Mittwoch, 28. Juni 2023 auf dem Gutsbetrieb Chamau Die Diplomfeierlichkeiten des LBBZ Schluechthof fanden dieses Jahr am Mittwoch 28. Juni 2023 unter dem Motto «
Absenzgesuche
Formular zum Einreichen von vorhersehbaren Absenzgesuchen
Psyche: Handlungsfähig bleiben
Resilienzförderung von Kindern und Jugendlichen in der Schule Resilienz heisst, unter Druck handlungsfähig zu bleiben. Resilienz kann auch heissen, Stress in Druck umzuwandeln - und zu bewältigen. Di
Keine analoge Anwendung von Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR auf den Subordinationsfranchisingvertrag
Regeste: Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR ist auf Subordinationsfranchisingverträge nicht analog anwendbar. Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot setzt daher nicht zwingend eine Karenzentschädigung vorau
Vertragsrecht
Regeste: Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR ist auf Subordinationsfranchisingverträge nicht analog anwendbar. Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot setzt daher nicht zwingend eine Karenzentschädigung vorau
Ergänzungsleistungen
Regeste: Art. 14 Abs. 2 ELG, § 16 ELKV – Auch im Bereich der Kostenvergütung für Pflege und Betreuung durch Familienangehörige ist der Hilfsbedarf einer versicherten Person durch das Abklärungsinstr
Art. 14 Abs. 2 ELG, § 2 Abs. 2 und § 16 ELKV
Regeste: Art. 14 Abs. 2 ELG, § 16 ELKV – Auch im Bereich der Kostenvergütung für Pflege und Betreuung durch Familienangehörige ist der Hilfsbedarf einer versicherten Person durch das Abklärungsinstr
Steuerrecht
Regeste: Art. 51 Abs. 2 StHG, § 139 Abs. 2 StG – Die Kantone können zwar innerkantonal entscheiden, ob Geschäftsverluste vom Grundstückgewinn abgezogen werden dürfen; im interkantonalen Verhältnis j
Steuerrechtliche Amtshilfe (Herausgabe von Gebäudeversicherungswerten von Drittparteien an die Steuerbehörde)
Regeste: Art. 39 f. StHG, § 110 StG, § 20 Abs. 3 GebVG – Gebäudeversicherungswerte von Drittparteien sind von der Gebäudeversicherung an die Grundstückgewinnsteuerkommission gestützt auf die Bestimm
Zwangsmassnahmen im Gesundheitswesen (Zwangsmedikation)
Regeste: Art. 7 und 10 Abs. 2 BV, Art. 434 ZGB – Die medikamentöse Behandlung ohne Zustimmung stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar. Sie muss sich auf einen detaillierten Behandlungsplan der

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