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Diplomfeier LBBZ Schluechthof vom 28. Juni 2023
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Diplomfeier des LBBZ Schluechthof vom Mittwoch, 28. Juni 2023 auf dem Gutsbetrieb Chamau Die Diplomfeierlichkeiten des LBBZ Schluechthof fanden dieses Jahr am Mittwoch 28. Juni 2023 unter dem Motto «
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Absenzgesuche
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Formular zum Einreichen von vorhersehbaren Absenzgesuchen
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Psyche: Handlungsfähig bleiben
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Resilienzförderung von Kindern und Jugendlichen in der Schule Resilienz heisst, unter Druck handlungsfähig zu bleiben. Resilienz kann auch heissen, Stress in Druck umzuwandeln - und zu bewältigen. Di
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Keine analoge Anwendung von Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR auf den Subordinationsfranchisingvertrag
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Regeste:
Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR ist auf Subordinationsfranchisingverträge nicht analog anwendbar. Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot setzt daher nicht zwingend eine Karenzentschädigung vorau
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Vertragsrecht
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Regeste:
Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR ist auf Subordinationsfranchisingverträge nicht analog anwendbar. Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot setzt daher nicht zwingend eine Karenzentschädigung vorau
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Ergänzungsleistungen
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Regeste:
Art. 14 Abs. 2 ELG, § 16 ELKV – Auch im Bereich der Kostenvergütung für Pflege und Betreuung durch Familienangehörige ist der Hilfsbedarf einer versicherten Person durch das Abklärungsinstr
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Art. 14 Abs. 2 ELG, § 2 Abs. 2 und § 16 ELKV
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Regeste:
Art. 14 Abs. 2 ELG, § 16 ELKV – Auch im Bereich der Kostenvergütung für Pflege und Betreuung durch Familienangehörige ist der Hilfsbedarf einer versicherten Person durch das Abklärungsinstr
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Steuerrecht
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Regeste:
Art. 51 Abs. 2 StHG, § 139 Abs. 2 StG – Die Kantone können zwar innerkantonal entscheiden, ob Geschäftsverluste vom Grundstückgewinn abgezogen werden dürfen; im interkantonalen Verhältnis j
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Steuerrechtliche Amtshilfe (Herausgabe von Gebäudeversicherungswerten von Drittparteien an die Steuerbehörde)
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Regeste:
Art. 39 f. StHG, § 110 StG, § 20 Abs. 3 GebVG – Gebäudeversicherungswerte von Drittparteien sind von der Gebäudeversicherung an die Grundstückgewinnsteuerkommission gestützt auf die Bestimm
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Zwangsmassnahmen im Gesundheitswesen (Zwangsmedikation)
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Regeste:
Art. 7 und 10 Abs. 2 BV, Art. 434 ZGB – Die medikamentöse Behandlung ohne Zustimmung stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar. Sie muss sich auf einen detaillierten Behandlungsplan der