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Anspruch auf Unterstützungsleistungen bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten
Regeste: Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.
Sozialhilferecht
Regeste: Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.
§ 12 Abs. 1 ÖffG, Art. 10g Abs. 1 und 4 USG, § 5 Abs. 2 EG USG, Art. 4 Aarhus-Konvention
Regeste: § 12 Abs. 1 ÖffG – Erst wenn der rechtskräftige Bauentscheid über ein Strassensanierungsprojekt vorliegt, ist der administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG getroffen und kann Z
Öffentlichkeitsprinzip
Regeste: § 12 Abs. 1 ÖffG – Erst wenn der rechtskräftige Bauentscheid über ein Strassensanierungsprojekt vorliegt, ist der administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG getroffen und kann Z
Bewegung und Sport
Bewegung und Sport Fachverständnis Unsere Gesellschaft hat sich verändert – und mit ihr die Schule. Schnell und umfassend. Kinder wachsen in eine andere Welt hinein – eine Welt mit steigenden Ansprüc
Art. 28a IVG, Art. 34a Abs. 1 BVG
Regeste: Die Beschwerdeführerin hat unbestrittenermassen Anspruch auf eine ganze Rente der Invalidenversicherung. Das Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der exakten Höhe des Invaliditätsgrade
Verfahrensrecht
Regeste: Ein Entscheid über vorsorgliche Massnahmen, der von einem funktionell unzuständigen Organ und in augenscheinlicher Verletzung der Ausstandsvorschriften ergangen ist, hat dessen Nichtigkeit
Verfahrensrecht
Regeste: § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge – Mutterschaftsbeiträge sind Bedarfsleitungen, die nur erbracht werden dürfen, wenn gewissen Einkommens- und Ve
Duplex-Begehren bei erbrechtlichen Informationsansprüchen
Regeste: Die Eventualmaxime bei doppelseitigen Klagen (Erw. 3.1 und 3.3). Keine analoge Anwendung der Bestimmungen zur Widerklage (Art. 224 ZPO) und zur Klageänderung (Art. 227 und 230 ZPO) auf das
Erbrecht
Regeste: Die Eventualmaxime bei doppelseitigen Klagen (Erw. 3.1 und 3.3). Keine analoge Anwendung der Bestimmungen zur Widerklage (Art. 224 ZPO) und zur Klageänderung (Art. 227 und 230 ZPO) auf das

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