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Anspruch auf Unterstützungsleistungen bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten
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Regeste:
Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.
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Sozialhilferecht
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Regeste:
Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.
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§ 12 Abs. 1 ÖffG, Art. 10g Abs. 1 und 4 USG, § 5 Abs. 2 EG USG, Art. 4 Aarhus-Konvention
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Regeste:
§ 12 Abs. 1 ÖffG – Erst wenn der rechtskräftige Bauentscheid über ein Strassensanierungsprojekt vorliegt, ist der administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG getroffen und kann Z
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Öffentlichkeitsprinzip
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Regeste:
§ 12 Abs. 1 ÖffG – Erst wenn der rechtskräftige Bauentscheid über ein Strassensanierungsprojekt vorliegt, ist der administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG getroffen und kann Z
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Bewegung und Sport
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Bewegung und Sport Fachverständnis Unsere Gesellschaft hat sich verändert – und mit ihr die Schule. Schnell und umfassend. Kinder wachsen in eine andere Welt hinein – eine Welt mit steigenden Ansprüc
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Art. 28a IVG, Art. 34a Abs. 1 BVG
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Regeste:
Die Beschwerdeführerin hat unbestrittenermassen Anspruch auf eine ganze Rente der Invalidenversicherung. Das Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der exakten Höhe des Invaliditätsgrade
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Verfahrensrecht
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Regeste:
Ein Entscheid über vorsorgliche Massnahmen, der von einem funktionell unzuständigen Organ und in augenscheinlicher Verletzung der Ausstandsvorschriften ergangen ist, hat dessen Nichtigkeit
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Verfahrensrecht
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Regeste:
§ 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge – Mutterschaftsbeiträge sind Bedarfsleitungen, die nur erbracht werden dürfen, wenn gewissen Einkommens- und Ve
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Duplex-Begehren bei erbrechtlichen Informationsansprüchen
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Regeste:
Die Eventualmaxime bei doppelseitigen Klagen (Erw. 3.1 und 3.3). Keine analoge Anwendung der Bestimmungen zur Widerklage (Art. 224 ZPO) und zur Klageänderung (Art. 227 und 230 ZPO) auf das
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Erbrecht
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Regeste:
Die Eventualmaxime bei doppelseitigen Klagen (Erw. 3.1 und 3.3). Keine analoge Anwendung der Bestimmungen zur Widerklage (Art. 224 ZPO) und zur Klageänderung (Art. 227 und 230 ZPO) auf das