-
415.11 - Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Aufnahmereglement)
-
Regelklas- sen der Vor- oder Volksschulstufe, c) im Teilzeitstudium in der Regel ein bei Studienbeginn bestehendes Anstellungsverhältnis im heilpädagogischen Bereich und d) das erfolgreiche Durchlaufen eines von von der Leiterin oder dem Leiter des Studiengangs durchgeführten Aufnahmeverfahrens, insbesondere bestehend aus einem Bewerbungsschreiben gemäss den Vorgaben der Studiengangleitung und einem Aufnahmegespräch zu absolvieren. Vorbehalten bleibt die Wiederholung einer nicht bestandenen Teilprüfung. Art. 18 Bestehen des erweiterten Aufnahmeverfahrens 1 Das erweiterte Aufnahmeverfahren ist bestanden, wenn die E
-
413.14 - Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW)
-
halbe und ganze Notenwerte erlaubt. 4 Die Prüfungsleitung definiert den Notenschlüssel. § 27 Bestehensnormen 1 Die jeweiligen Promotionsprüfungen und die Diplomprüfung sind bestan- den,wenn: a) der Durchschnitt Nicht-Bestehen 5. Diplomarbeit § 25 Grundsatz 6. Notengebung, Notengewichtung § 26 Notenwerte § 27 Bestehensnormen § 28 Eröffnung der Prüfungsergebnisse § 29 Diplom und Abschlussdokumente 7. Schulgeld und Gebühren und eine projektorientierte Diplomarbeit. Die beiden Pro- motionsprüfungen und die Diplomprüfung bestehen aus Einzelprüfungen (schriftlich oder mündlich), die jeweils mit einer Positionsnote bewertet werden
-
414.141 - Weitergeltung bisherigen Rechts: Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und privaten Gymnasien
-
Einzelfächer errechnet. Die Maturanote wird nach mathe- matischen Kriterien gerundet. * § 15 Bestehensnormen 1 Die Maturität ist bestanden, wenn in den neun Maturitätsfächern: a) die doppelte Summe aller Ermittlung der Noten für Prüfungsfächer § 14 Ermittlung der Noten für prüfungsfreie Fächer § 15 Bestehensnormen § 16 Entscheid § 17 Wiederholung der Prüfung § 18 Besondere Fälle 4. Maturitätsausweis § 19 wurden. 2 Voraussetzung für das Bestehen der Maturität ist, dass eine Maturaarbeit erstellt und mündlich präsentiert wurde. § 16 Entscheid 1 Der Entscheid über das Bestehen der Maturitätsprüfung wird auf
-
11_Ehreung_Besten_Abschlüsse_hp.jpg
-
-
1584.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
'Problemfälle' erkannt werden, damit gezielt entsprechende Massnahmen eingeleitet werden können, am besten noch während der Volksschule. Mit dem Aufbau eines Case Managements Berufsbildung verfolgt der Kanton steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund, damit sie in persönlicher und be- ruflicher Hinsicht bestehen können. Die Einführung einer Meldepflicht erübrigt sich da- mit, weil Problemfälle (und damit auch der Netzwerkarbeit auf Gemeindeebe- ne und Massnahmen gegen die Verletzung der Aufsichtspflicht). Bestehende Strukturen sollen ergänzt und die Zusammenarbeit und die Koordination soll ver- bessert werden
-
1668.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
von der Senkung der Gewinnsteuer. Daher erscheint es aus Sicht der Steuergerechtigkeit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angezeigt, in der nächsten Steuergesetzrevision ein Revision der Wohnraum- förderungsgesetzgebung unterbreiten. Er sieht dabei nicht nur den Ausbau bestehender In- strumente vor, sondern will auch neue Instrumente der Wohnraumförderung einführen. Diese neuen e deuten darauf hin, dass ab dem Jahr 2011 ein Steuersenkungspotenzial von rund 80 Mio. Franken bestehen könnte. Nicht berücksichtigt sind dabei indessen die mutmasslichen Mindereinnahmen aus der Steu
-
2251.10 - Synopse
-
Anträge, die bis am 3. Juli 2014 der Staatskanzlei eingereicht wurden 2 Kommissionsminderheiten, bestehend aus einem oder mehreren Mitgliedern, sind ermächtigt, dem Kantonsrat mit denselben Fristen wie für Antrag, der innert sechs Monaten seit der Einreichung der Initiative vorliegt. 4 Der Kantonsrat bestellt danach eine Kommission, die dem Kantonsrat innert neun Monaten seit der Einreichung der Initiative 12 (Antrag Barbara Gysel) 1 Die Konkordatskommission besteht aus 7 Mitglie- dern. Sie wirkt bei Konkordaten mit. 1 Die Konkordatskommission besteht aus 15 Mitglie- dern. Sie wirkt bei Konkordaten mit.
-
2310.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
ausweisen. Im Strassenbauprogramm nicht aufgenommen werden: - Reine Strassensanierungen innerhalb bestehender Strassen und Trottoirs im Eigentum des Kantons; - Werterhaltende Massnahmen. Für diese Projekte Rahmenkredit für den öffentlichen Verkehr, Radstrecken und Sonderbauwerke Öffentlicher Verkehr Gemäss bestehender Praxis ist der Nutzen (und damit die Kostenbeteiligung) von Bushalte- stellen (Busbuchten), Li
-
2376.2b - Beilage 2
-
14778_2376_2_Beilage_2.Doc Subventionsvereinbarungen und Beitragsentscheide 2011 – 2013 über 20 000 Franken FD FDS 3.3 / 13 / 69248 (Unterstützung von Aufgaben/Tätigkeiten im öffentlichen Interesse) 2
-
1040.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
-
Bereichen und 4 1042.2/1040.2/1041.2/1044.2 - 10963 Teilobjekten (ausgenommen das Pflegezentrum) am Besten erfüllt und birgt das grösste Potential in sich, um im Rahmen einer Überarbeitung und Optimierung Das Projekt "VITALE" erfüllt von allen vier Projekten die gestellten Anforderungen mit Abstand am besten und es bildet eine sehr solide Grundlage für die Weiterentwicklung und Optimierung auf dem Weg zum Artherstrasse. Zudem stellen die Bauvorschriften (z.B. Höhenbeschränkung) und anderseits die Lage des bestehenden Behandlungstraktes und der Energiezentrale enorme bauliche Sachzwänge dar, welche ein optimiertes