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Steuererklärung für Personen mit steuerlichen Beziehungen zu mehreren Kantonen
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Stellt der Wohnsitzkanton auf Grund der eingereichten Steuererklärung fest, dass eine Person auch in anderen Kantonen steuerpflichtig ist, so gibt der Wohnsitzkanton den anderen Kantonen nach Artikel
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Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht während der Nutzungsdauer
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Die einkommenssteuerrechtlichen Folgen bestehender Nutzungsrechte (Nutzniessung, Wohnrecht) unterscheiden sich danach, ob das Nutzungsrecht von der berechtigten Person selbst ausgeübt wird (Selbstnutzung)
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Blosse Aufzeichnung
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Wechsel der Abrechnungsmethode ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass keine Einkünfte der Besteuerung entzogen werden. ausstehenden Rechnungen vollständig zu erfassen. Die Einnahmen aus selbständiger Erwerbstätigkeit bestehen dann aus den tatsächlichen Geldeinnahmen und den Debitoren- bzw. Kreditorenveränderungen in der
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Grundsätzliches zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel
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Zum Begriff des gewerbsmässigen Liegenschaftenhandels besteht eine langjährige, wiederholt bestätigte Praxis des Bundesgerichtes. Gewerbsmässigkeit des Liegenschaftenhandels ist nach der Rechtsprechung
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Ausnahmen von der Besteuerungskompetenz
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besteuern. Kapitalleistungen, die in verschiedenen Kantonen fällig werden, müssen also zum Gesamtsatz besteuert werden. zum Ende der Steuerperiode eine weitere Kapitalleistung fällig, so ist der Zuzugskanton zu deren Besteuerung berechtigt.
Gemäss § 37 Abs. 3 StG sind mehrere Kapitalleistungen in einem Kalenderjahr zusa
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Rentenvorbezug
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nach der 10. AHV-Revision
Nach der 10. AHV-Revision besteht die Möglichkeit die AHV-Rente 1 oder 2 Jahre früher zu beziehen. Bei einem Rentenvorbezug erfolgt eine entsprechende Kürzung der Altersrente
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Verlustvorträge
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Bundessteuerzwecke setzt diese Verrechnung in Abweichung zur kantonalen Anwendung nach wie vor das Bestehen einer selbständigen Erwerbstätigkeit voraus.
Nach dem Kreisschreiben Nr. 5 der EStV vom 1. Juni
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Behandlung von Unternehmensliegenschaften im interkantonalen Steuerrecht
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Veräusserungsgewinnen wird dem Belegenheitskanton vorweg der Wertzuwachsgewinn zur ausschliesslichen Besteuerung zugewiesen. Soweit der realisierte Gewinn auch einen Buchgewinn (wieder eingebrachte Abschreibungen)
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Ausscheidung bei interkantonalen Liegeschaftenhändlern und Generalbauunternehmern
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Generell gilt, dass auch bei interkantonalen Liegenschaftenhändlern und Generalbauunternehmern die geschäftlichen Schuldzinsen proportional nach Lage der Aktiven verteilt werden.
Das Bundesgericht h
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Trennung / Scheidung
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Wohnsitz haben (§ 49 Abs. 3 StG in Verbindung mit Art. 4b Abs. 1 StHG; Art. 42 Abs. 2 DBG). Die Besteuerung erfolgt zum Tarif für Alleinstehende.