Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Allgemeines
Die Festlegung des Mietwertes von selbstgenutzten Liegenschaften (Eigenmietwert)
Die Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht bei der Einkommenssteuer
Die zivlirechtliche Ordnung von Nutzniessung und Wohnrecht (Grundsatz)
Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht im Privatvermögen (Einkommenssteuer)
Nach Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG bzw. § 20 Abs. 1 Bst. b StG ist der Mietwert von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen, die der steuerpflichtigen Person aufgrund eines unentgeltlichen Nutzungsrechts für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen, steuerbar. Die Unentgeltlichkeit bezieht sich auf die Zeitdauer der Nutzung, nicht aber auf den Zeitpunkt der Einräumung des Nutzungsrechts. Dies bedeutet, dass ein unentgeltliches Nutzungsrecht vorliegt, wenn kein periodisches Entgelt geleistet wird. Ein unentgeltliches Nutzungsrecht liegt auch vor, wenn der Nutzungsberechtigte für die Einräumung des Nutzungsrechts eine einmalige Entschädigung geleistet hat, er aber während der Nutzungsdauer kein periodisches Entgelt mehr leistet.