Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Allgemeines
Die Festlegung des Mietwertes von selbstgenutzten Liegenschaften (Eigenmietwert)
Die Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht bei der Einkommenssteuer
Die zivlirechtliche Ordnung von Nutzniessung und Wohnrecht (Grundsatz)
Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht im Privatvermögen (Einkommenssteuer)
Interkantonales und internationales Doppelbesteuerungsrecht
Natürliche Personen ohne Wohnsitz im Kanton bzw. in der Schweiz sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie an Grundstücken im Kanton Eigentum, dingliche oder diesen wirtschaftlich gleichkommende persönliche Nutzungsrechte haben (Art. 4 Abs. 1 Bst. c DBG, § 4 Abs. 1 Bst. b StG). Einkünfte aus Nutzungsrechten sind somit am Belegenheitsort des Grundstücks steuerbar.
Entschädigungen aus dem Verzicht oder der Beendigung eines Nutzungsrechts sind am Hauptsteuerdomizil steuerbar.