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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Allgemeines

Die Festlegung des Mietwertes von selbstgenutzten Liegenschaften (Eigenmietwert)

Die Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht bei der Einkommenssteuer

Die zivlirechtliche Ordnung von Nutzniessung und Wohnrecht (Grundsatz)

Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht im Privatvermögen (Einkommenssteuer)

Interkantonales und internationales Doppelbesteuerungsrecht

Natürliche Personen ohne Wohnsitz im Kanton bzw. in der Schweiz sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie an Grundstücken im Kanton Eigentum, dingliche oder diesen wirtschaftlich gleichkommende persönliche Nutzungsrechte haben (Art. 4 Abs. 1 Bst. c DBG, § 4 Abs. 1 Bst. b StG). Einkünfte aus Nutzungsrechten sind somit am Belegenheitsort des Grundstücks steuerbar. 

Entschädigungen aus dem Verzicht oder der Beendigung eines Nutzungsrechts sind am Hauptsteuerdomizil steuerbar.

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