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Teilrevision des Zollgesetzes
Antwort an den Bund Sie haben uns mit undatiertem Schreiben (Posteingang am 28. Dezember 2012) eingeladen, zur Teilrevision des Zollgesetzes (ZG) vom 18. März 2005 bis spätestens am 31. März 2013 Stel
Antwort an den Bund
Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit
Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit
Antwort an den Bund, online bis 17. Oktober 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Wir nehmen Bezug auf die Einladung zur Vernehmlassung vom 6. Juli 2009 und äussern uns dazu wie folgt: Antrag: Der
Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2012 - Anhörung zum Bericht der Eidg. Finanzverwaltung
Antwort an die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrter Herr Huber Für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bericht der Eidgenöss
Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (ICRPD)
Antwort an den Bund Sehr geehrte Damen und Herren Im Schreiben vom 22. Dezember 2010 laden Sie uns ein, zu oben genanntem Übereinkommen Stellung zunehmen. Dafür bedanken wir uns bestens. Wir begrüs
Vernehmlassung zum Bericht des Ausschusses vom 11. August 2008: Analyse und Per-spektiven der Zusammenarbeit in der Zentralschweiz - Stellungnahme des Kantons Zug
Antworten an die Zentralschweizer Regierungskonferenz Sekretariat ZRK Vernehmlassung zum Bericht des Ausschusses vom 11. August 2008: Analyse und Perspektiven der Zusammenarbeit in der Zentralschweiz
Präventionsgesetz
Institut für Prävention und Gesundheitsförderung in der vorgesehenen Form ab. Die Nutzung der bereits bestehenden Strukturen ist aus unserer Sicht vorteilhafter. Zudem ist das vorliegende eigene Gesetz für dieses rung) wäre das Institut auch für die Aufgaben nach Artikel 6, 8 und 9 des PrävG zuständig. Hier besteht eine zwingend zu korrigierende Diskrepanz. Artikel 14 - Verwendung der Beiträge Hier wird offen welches die gleichen Aktivitäten im Sinne von Art. 12 i.V.m Art. 10 ebenfalls unterstützt. Hier besteht ein Regelungsbedarf um Doppelspurigkeiten oder Widersprüche zu verhindern. Falls sich die Aktivitäten
Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene
EU-Recht wiederum eine andere Klasseneinteilung der Fahrzeuge vorsieht (M1 bis M3 und N1 bis N3). Somit besteht Handlungsbedarf für eine Anpassung. C. Variante B Der Regierungsrat des Kantons Zug spricht sich
Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2011 - Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen FInanzverwaltung
Antwort an die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrter Herr Huber Für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bericht der Eidgenöss
Neues Bundesgesetz über die Preisbindung der Bücher
würde zu zusätzlichem und unnötigem staatlichen Interventionismus führen. Eine Buchpreisbindung besteht zudem in allen Nachbarstaaten der Schweiz sowie in fast allen übrigen europäischen Staaten. Antrag

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