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Dein bestes Brot
Medientipp der Bibliothek Steinhausen Brot wie vom Bäcker selbst backen? Das geht, und zwar ganz ohne Zusatzstoffe oder teure Profigeräte. Detailliert, aber dennoch unkompliziert verrät die ehemalige
Allgemeines
Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken werden ab 2018 (direkte Bundessteuer) resp. 2020 (Kantons- und Gemeindesteuern) nicht besteuert, sofern sie höchstens Fr. 20'000.– betragen und a
Definition der ideellen Zwecke
eine wirtschaftliche Zweckverfolgung, unabhängig der vorliegenden Bestimmung, ordnungsgemäss zu besteuern ist. Dasselbe gilt auch für die Selbsthilfe im Bereich der wirtschaftlichen Interessen (Berufs- gesellige und andere nicht wirtschaftliche Aufgaben (mit Hinweis auf Art. 60 Abs. 1 ZGB); es besteht keine Absicht auf die Erzielung eines geldwerten Vorteils für sich selbst oder für Angehörige;
Erläuterungen zu § 64 a - Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken
eine wirtschaftliche Zweckverfolgung, unabhängig der vorliegenden Bestimmung, ordnungsgemäss zu besteuern ist. Dasselbe gilt auch für die Selbsthilfe im Bereich der wirtschaftlichen Interessen (Berufs- gesellige und andere nicht wirtschaftliche Aufgaben (mit Hinweis auf Art. 60 Abs. 1 ZGB); es besteht keine Absicht auf die Erzielung eines geldwerten Vorteils für sich selbst oder für Angehörige;
Schutzanlagen
usw. verliert der Mietvertrag seine Geltung mit sofortiger Wirkung. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.Reservierung und Preise Die Reservierung von Anlagen erfolgt über die Zivilschutzverwaltung
Grundsätzliches zur Ermittlung des Reingewinnes
Gegenstand der Gewinnsteuer ist der steuerlich massgebende Reingewinn. Dieser wird ermittelt aus dem Saldo der Erfolgsrechnung der handelskonform erstellten Jahresrechnung, berichtigt um die steuerlic
Erläuterungen zu § 58 - Gewinn
Gegenstand der Gewinnsteuer ist der steuerlich massgebende Reingewinn. Dieser wird ermittelt aus dem Saldo der Erfolgsrechnung der handelskonform erstellten Jahresrechnung, berichtigt um die steuerlic
Kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz
sich die Zuger Steuerverwaltung auf das ESTV-Kreisschreiben Nr. 25 vom 8. März 2009 betreffend Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz.
Stiftungen
Tätigkeit nicht besteuert (§ 66 StG, Abs. 4). Für die direkte Bundessteuer gilt ein proportionaler Gewinnsteuersatz von 4,25 % für alle Stiftungen. Gewinne unter Fr. 5'000.– werden nicht besteuert (Art. 71 Genossenschaften nicht zum Bete-ligungsabzug berechtigt (§ 67 Abs. 1 StG und Art. 69 DBG). Die Besteuerung des Kapitals von Stiftungen richtet sich nach § 74 StG. Steuerbar ist das Reinvermögen der Stiftung
Grundsätze zur Besteuerung von Stiftungen
Tätigkeit nicht besteuert (§ 66 StG, Abs. 4). Für die direkte Bundessteuer gilt ein proportionaler Gewinnsteuersatz von 4,25 % für alle Stiftungen. Gewinne unter Fr. 5'000.– werden nicht besteuert (Art. 71 Genossenschaften nicht zum Bete-ligungsabzug berechtigt (§ 67 Abs. 1 StG und Art. 69 DBG). Die Besteuerung des Kapitals von Stiftungen richtet sich nach § 74 StG. Steuerbar ist das Reinvermögen der Stiftung

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