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Steuerrecht
verbleibende Grundstückgewinn ist dem Grundstückkanton zur alleinigen Besteuerung zuzuweisen. Eine Einschränkung der Verlustanrechnung besteht immerhin insofern, als steuerbare Wertzuwachsgewinne nicht mit winn ist dem Grundstückkanton zur alleinigen Besteuerung zuzuweisen (zum Ganzen: BGE 140 I 114 E. 2.3.3). Eine Einschränkung der Verlustanrechnung besteht immerhin insofern, als steuerbare Wertzuwachsgewinne diesbezüglich in der Literatur erkannt, dass die Offenlegung dieser Drittparteiendaten angesichts bestehender Steuer- bzw. Amtsgeheimnisse nicht unproblematisch ist, so dass hier durch die Steuerbehörde eine
Steuerrechtliche Amtshilfe (Herausgabe von Gebäudeversicherungswerten von Drittparteien an die Steuerbehörde)
diesbezüglich in der Literatur erkannt, dass die Offenlegung dieser Drittparteiendaten angesichts bestehender Steuer- bzw. Amtsgeheimnisse nicht unproblematisch ist, so dass hier durch die Steuerbehörde eine unziker, a.a.O., Art. 39 N 33). Der Beschwerdegegnerin ist zuzustimmen, wenn sie ausführt, es bestehe sowohl für den Bund als auch für die Kantone ein gewisser Spielraum, Ausnahmen von der behördlichen (nämlich jene der von der Datenherausgabe betroffenen Eigentümern) entgegen und mit § 20 Abs. 3 GebVG bestehe eine gesetzliche Geheimhaltungspflicht i.S.v. § 10 Abs. 1 lit. b DSG ZG. Damit sei die Herausgabe
Zwangsmassnahmen im Gesundheitswesen (Zwangsmedikation)
einzeln angeordnet werden, sondern es kann eine über längere Zeit andauernde, aus mehreren Eingriffen bestehende Behandlung als Ganzes angeordnet werden. Die angeordnete Massnahme kann auch bei laufendem Bes eine über längere Zeit andauernde, aus mehreren Eingriffen (etwa: aus mehreren parenteralen Gaben) bestehende Behandlung als Ganzes angeordnet werden kann. 2.3.1 Soweit aus den Materialien ersichtlich, hat gewahrt werden und damit eine weniger einschneidende Massnahme möglich ist. Von einer grundsätzlich bestehenden aufschiebenden Wirkung scheint mittlerweile das Bundesgericht auszugehen (vgl. den – unpublizierten
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
einzeln angeordnet werden, sondern es kann eine über längere Zeit andauernde, aus mehreren Eingriffen bestehende Behandlung als Ganzes angeordnet werden. Die angeordnete Massnahme kann auch bei laufendem Bes eine über längere Zeit andauernde, aus mehreren Eingriffen (etwa: aus mehreren parenteralen Gaben) bestehende Behandlung als Ganzes angeordnet werden kann. 2.3.1 Soweit aus den Materialien ersichtlich, hat gewahrt werden und damit eine weniger einschneidende Massnahme möglich ist. Von einer grundsätzlich bestehenden aufschiebenden Wirkung scheint mittlerweile das Bundesgericht auszugehen (vgl. den – unpublizierten
Art. 22 UVG, Art. 34 UVV
Regeste: – Eine revisionsweise Anpassung der Invalidenrente der Invalidenversicherung führt nicht automatisch zu einer Eröffnung eines Revisionsverfahrens bei der Unfallversicherung. Die Unfallvers
Sozialversicherungsrecht
erübrigen sich, zumal darauf unabhängig vom Rentenanspruch der Versicherten unbestritten Anspruch besteht (Mitteilung vom 28. Mai 2019). Die Versicherte beantragt denn auch nicht dem Verwaltungsgericht die
Brandschutz
Kontrollen von Neu-, Um- und Ausbauten von Gebäuden und Feuerungsanlagen Brandschutzkontrollen der bestehenden Gebäuden, Anlagen und feuerpolizeiliche Kontrollen von Festanlässen und Veranstaltungen werden
AHV/IV-Zweigstelle
Ergänzungsleistungen sind aber keine Almosen: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch!Auf der Website der Ausgleichskasse Zug finden Sie detaillierte Informationen
Aufnahme
Anmeldung mit Memory Stick Nach den Sportferien 2024, ab 19. Februar 2024 der Memory Stick kann bestellt werden Dazu braucht es ein Mail mit folgenden Angaben an aba@zg.ch :  (Nötige Angaben zur Bestellung Ablauf Aufnahmeverfahren für Brückenangebote Das Verfahren besteht aus drei Phasen. Phase I, Sportferien bis Anfang April Den Ablauf und die Termine des Aufnahmeverfahrens finden Sie mittels QR-​Code
Jugendliche nehmen Stellung
Im Unterricht beschäftigen sich unsere Lernenden mit (Wirtschafts-)Themen, die im tägli-chen Leben relevant sind, und äussern dazu ihre Meinung. Im Unterricht beschäftigen sich unsere Lernenden mit (

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