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2026
skizzierte und zeichnete an vielen Anlässen und schuf eine Vielzahl von Bildern und Objekten, welche Ende 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Zum 90. Geburtstag des Künstlers erscheint im Mü-Verlag
2248.3a - Beilage Bericht BKZ-Evaluation
durchgeführt wurden. Im Teilauftrag 1 wurde eine Leistungsmessung in Französisch am Ende der Primarstufe und am Ende der 8. Klasse in den Bereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben vorgenommen. Die eine andere romanische Muttersprache einen deutlichen Un- terschied. 13 Ende 6. Klasse: Französisch 6 JWL, Englisch 10 JWL Ende 8. Klasse: Französisch 14 JWL, Englisch 16 JWL Bericht der BKZ-Evaluation (Tabelle 1). Auf der Primarstufe werden in den beiden Jahren entweder 4 oder 6 JWL unterrichtet, bis zum Ende des 8. Schuljahres insgesamt zwis chen 9 und 14 JWL. Tabelle 1: Jahreswochenlektionen BKZ-Region Total
Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
en und Schüler mit­ tels Zeugnis erfolgt: a) in der 1. bis 4. Klasse am Ende beider Semester; b) in der 5. und 6. Klasse am Ende jeden Schuljahrs. § 4 Inhalt 1 Das Zeugnis enthält: a) den Promotionsentscheid; Schüler der 5. Klasse werden zurückversetzt, wenn am Ende des Schuljahrs die Promotionsbedingungen nicht erfüllt sind. 4 Schülerinnen und Schüler, die am Ende der 6. Klasse die Promotionsbe­ dingungen nicht Schulleitung. 3 Die Beurteilung aller Schülerinnen und Schüler mittels Zwischenbericht erfolgt am Ende des 1. Semesters. 3. Promotion 3.1. Promotionskonferenz § 8 Aufgaben und Zusammensetzung 1 Die Pr
Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
en und Schüler mit­ tels Zeugnis erfolgt: a) in der 1. bis 3. Klasse am Ende beider Semester; b) in der 4. bis 6. Klasse am Ende jeden Schuljahrs. § 4 Inhalt 1 Das Zeugnis enthält: a) den Promotionsentscheid; 4. und 5. Klasse werden zurückversetzt, wenn am Ende des Schuljahrs die Promotionsbedingungen nicht erfüllt sind. 4 Schülerinnen und Schüler, die am Ende der 6. Klasse die Promotionsbe­ dingungen nicht die Schulleitung. 3 Die Beurteilung aller Schülerinnen und Schüler mittels Lernbericht erfolgt am Ende des 1. Semesters. 3. Promotion 3.1. Promotionskonferenz § 8 Aufgaben und Zusammensetzung 1 Die Pr
414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
en und Schüler mit- tels Zeugnis erfolgt: a) in der 1. bis 3. Klasse am Ende beider Semester; b) in der 4. bis 6. Klasse am Ende jeden Schuljahrs. § 4 Inhalt 1 Das Zeugnis enthält: a) den Promotionsentscheid; 4. und 5. Klasse werden zurückversetzt, wenn am Ende des Schuljahrs die Promotionsbedingungen nicht erfüllt sind. 4 Schülerinnen und Schüler, die am Ende der 6. Klasse die Promotionsbe- dingungen nicht die Schulleitung. 3 Die Beurteilung aller Schülerinnen und Schüler mittels Lernbericht erfolgt am Ende des 1. Semesters. 3. Promotion 3.1. Promotionskonferenz § 8 Aufgaben und Zusammensetzung 1 Die Pr
414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
en und Schüler mit- tels Zeugnis erfolgt: a) in der 1. bis 3. Klasse am Ende beider Semester; b) in der 4. bis 6. Klasse am Ende jeden Schuljahrs. § 4 Inhalt 1 Das Zeugnis enthält: a) den Promotionsentscheid; 4. und 5. Klasse werden zurückversetzt, wenn am Ende des Schuljahrs die Promotionsbedingungen nicht erfüllt sind. 4 Schülerinnen und Schüler, die am Ende der 6. Klasse die Promotionsbe- dingungen nicht die Schulleitung. 3 Die Beurteilung aller Schülerinnen und Schüler mittels Lernbericht erfolgt am Ende des 1. Semesters. 3. Promotion 3.1. Promotionskonferenz § 8 Aufgaben und Zusammensetzung 1 Die Pr
414.131 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
en und Schüler mit- tels Zeugnis erfolgt: a) in der 1. bis 4. Klasse am Ende beider Semester; b) in der 5. und 6. Klasse am Ende jeden Schuljahrs. § 4 Inhalt 1 Das Zeugnis enthält: a) den Promotionsentscheid; Schüler der 5. Klasse werden zurückversetzt, wenn am Ende des Schuljahrs die Promotionsbedingungen nicht erfüllt sind. 4 Schülerinnen und Schüler, die am Ende der 6. Klasse die Promotionsbe- dingungen nicht Schulleitung. 3 Die Beurteilung aller Schülerinnen und Schüler mittels Zwischenbericht erfolgt am Ende des 1. Semesters. 3. Promotion 3.1. Promotionskonferenz § 8 Aufgaben und Zusammensetzung 1 Die Pr
1852.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
2009-2011 KRB Personalstellen läuft Ende 2011 aus und wird durch internes Personal- controlling ersetzt Stellenbeschriebe Amt Bestehend Flächendeckende Erstel- lung per Ende 2008 abge- schlossen, danach situati- Pilotprojektes. Während der Pilotdauer getätigte, befristete zivilrechtliche Anstellungen werden auf Ende der Pilotdauer geprüft und nach Möglichkeit in öffentlich-rechtliche Anstellungen umgewandelt, so- Kantonsrat Die Beschlussfassung im Parlament zum Budget des kommenden Jahres erfolgt gemäss § 22 FHG bis Ende November. Auch die Leistungsaufträge werden zu diesem Zeitpunkt vom Kan- tonsrat genehmigt. Ein L
1955.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Regierungsrat erarbeitet bis Ende 2011 ein Programm für die naturnahe Umge- bungsgestaltung und -pflege aller nicht vollständig bebauten kantonalen Liegenschaften und setzt es bis Ende 2014 um. 2. Der Regierungsrat nehmen kann, und setzt es bis Ende 2014 um. 3. Der Regierungsart erarbeitet bis Ende 2011 ein Anreiz-Programm für Grundeigentüme- rinnen und Grundeigentümer, für Immobilienverwaltungen und andere Interessengrup- Regierungsrat erarbeitet bis Ende 2011 ein Programm für die naturnahe Umge- bungsgestaltung und -pflege aller nicht vollständig bebauten Liegenschaften, auf die der Kanton direkt oder indirekt Einfluss nehmen
2506.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Anfang 2016 sollen der Regierungs- rat und die Gemeinden über den Projektauftrag entscheiden, bis Ende 2016 soll Beschluss g e- fasst werden über die neu zu regelnden Aufgaben in der «ZFA Reform 2018» 5 Millionen Franken an den inner- kantonalen Finanzausgleich für das Projekt «ZFA Reform 2018» bis Ende 2017 zu befristen. Beschluss: Die Kommission lehnt mit 7:8 Stimmen eine Befristung des Kantonsbeitrags 5 Millionen Franken an den innerkantonalen Finanzausgleich für das Projekt «ZFA Re- form 2018» bis Ende 2017 ab. Die Kommission vertritt klar die Meinung, dass nur über die Bezahlung des Kantonsbeitrags

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