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Valeo Cristina
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Gemeinde Hünenberg Chamerstrasse 11 6331 Hünenberg cristina.valeo@huenenberg.ch +41 41 784 44 43 Leiterin Einwohnerdienste Präsidiales und Finanzen Aufgabenbereich
Führung der Einwohnerdienste
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Mädchen fördern? Mädchen fördern!
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Frauen als MINT-Fachkräfte. Dafür setzt sich die Kantonsschule Menzingen ein. MINT und Mädchen müssen noch stärker zueinander finden. Die Kantonsschule Menzingen hilft tatkräftig mit. Und auch die Ju
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Handlungsfähig bleiben: Lagebericht Zuger Jugend
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Für das Forum Jugend und Kind wurden Schulen und Akteure der Jugendarbeit nach ihrem Blick auf die Zuger Jugend gefragt. Für das jährliche Fachforum Kind/Jugend des Kantons wurde den Teilnehmerinnen
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Coaching hilft – auch unseren Lehrpersonen
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Wie und warum Coaching wirkt – «dem Geheimnis auf der Spur» Die Aussage einer Klientin im Beratungsprozess, «das hat mir jetzt echt was gebracht und neue Perspektiven eröffnet», wirft die Frage auf,
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Neue Illustration für die Zuger Schulferien
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Die unterrichtsfreie Zeit neu in Szene gesetzt. Die Daten der Schulferien gehören in allen Kantonen traditionellerweise zu den meist aufgerufenen Internetseiten . Das ist auch im Kanton Zug nicht an
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Update Bildungspolitik – Januar 2024
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Zuger Bildungspolitik im Telegramm. Ukraine / Flüchtlinge Die gemeindlichen Schulen beschulen zurzeit rund 400 Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Fluchtbereich. Dies sind gut 3 % aller Schüleri
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Betreibungsamt
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Wir führen das Betreibungsregister für die Bewohner von Menzingen und sind zuständig für das Ausfertigen von Betreibungsregister-Auszügen. Wir führen das Betreibungsregister für die Bewohner der Geme
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Steuerrecht
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Regeste:
Art. 51 Abs. 2 StHG, § 139 Abs. 2 StG – Die Kantone können zwar innerkantonal entscheiden, ob Geschäftsverluste vom Grundstückgewinn abgezogen werden dürfen; im interkantonalen Verhältnis j
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Steuerrechtliche Amtshilfe (Herausgabe von Gebäudeversicherungswerten von Drittparteien an die Steuerbehörde)
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Regeste:
Art. 39 f. StHG, § 110 StG, § 20 Abs. 3 GebVG – Gebäudeversicherungswerte von Drittparteien sind von der Gebäudeversicherung an die Grundstückgewinnsteuerkommission gestützt auf die Bestimm
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Zwangsmassnahmen im Gesundheitswesen (Zwangsmedikation)
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Regeste:
Art. 7 und 10 Abs. 2 BV, Art. 434 ZGB – Die medikamentöse Behandlung ohne Zustimmung stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar. Sie muss sich auf einen detaillierten Behandlungsplan der