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Staats- und Verwaltungsrecht
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sei es viel leichter, einen Sitz zu ergattern. Man wolle aber nicht, dass sich der Kantonsrat am Ende aus einem Sammelsurium von Splittergruppen zusammensetze, welche an keiner Kommissionssitzung mehr enden keineswegs die Ehrlichkeit und Innigkeit absprechen will -, dass der Beschwerdeführer schon Ende Juni 2005 – also ca. ein Jahr vor der Heirat mit der Beschwerdeführerin – anlässlich einer Befragung rasch gelang. Bereits im Dezember 2012 kündigten sie den Mietvertrag mit dem Ehepaar R. und S.T. auf Ende März 2013. Damit sind nach der Meinung des Gerichts die Voraussetzungen erfüllt, damit hier ausnahmsweise
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Staats- und Verwaltungsrecht
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weil die gesetzliche Regelung jedermann dazu berechtigt, die notwendige Rechtsschrift erst gegen das Ende der Frist auszuarbeiten und einzureichen (BGE 112 V 255 Erw. 2a in fine).
Für die Frage des unv angelastet werden, ist doch jedermann dazu berechtigt, die notwendige Rechtshandlung erst gegen das Ende der Frist vorzunehmen (vgl. Erw. 3.2 vorstehend). Der Beschwerdeführerin ist sodann Recht zu geben formuliert: «Die kantonalen Behörden erheben die direkte Bundessteuer von den natürlichen Personen, die am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder, wenn ein solcher in
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Zivilrecht
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Beeinflussung schliessen, sondern eher auf ein Vertrauen in den Vater. Mit dem Umzug von Schwyz nach Zug Ende Oktober 2011 – ohne gegenseitige Absprache und mitten im Schulsemester – habe die Gesuchstellerin ihm suchen. Praktisch ihre gesamte Freizeit verbrächten sie mit ihm. Der Umzug von Schwyz nach Cham Ende Oktober 2011 von einem Tag auf den anderen habe die Kinder stark belastet und zu einem Vertrauensverlust Berufsausbildung von Pharma-Assistenten gefunden werden. So suchte die Frei's Schulen in Luzern noch bis Ende November 2014 eine Lehrperson für berufskundliche Fächer, wobei die Möglichkeit bestanden hätte, die
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Datenschutzgesetz
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per Ende 2012 gekündigt. Die Einwohnergemeinde beschloss, ab 1. Januar 2013 das Angebot «Tagesfamilien» wieder selber zu organisieren bzw. anzubieten. Die Einwohnergemeinde verlangte daher per Ende 2012 sen können bis Ende 2012 Kopien der Verträge beim ZKF aufbewahrt werden, danach sind die Kopien zu vernichten. Die Originale können der Einwohnergemeinde übergeben werden. Ist vor Ende Jahr vernünftigerweise Auskunft oder Einsicht hat in Form einer Verfügung zu erfolgen (vgl. § 16 DSG).Ausgangslage
Bis Ende 2012 hatte eine Einwohnergemeinde betreffend Tagesfamilienangebot eine Leistungsvereinbarung mit dem
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Aktuelles
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Artikels in der Zuger Zeitun g.Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz LBBG ist am 21. Januar 2022 zu Ende gegangen. Es gingen zahlreiche Antworten ein. Wir danken allen Teilnehmenden für Ihre konstruktiven Behinderung zuzugehen.
Die Veranstaltung läutete gewissermassen den Endspurt des Projekts «InBeZug» ein: Ende 2019 geht bereits der Projektbericht an die Regierung. Danach soll die Umsetzung in Form einer Ge Partnerinnen und Partnern mit Elan vorantreiben.Das Projekt InBeZug hat dem Gesamtregierungsrat per Ende August 2018 plangemäss das zweite Projektreporting eingereicht. Der Rat hat von den Projektergebnissen
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Staats- und Verwaltungspraxis
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entlassen. Die Gebäude aus den 1970er-Jahren seien sanierungsbedürftig, verschiedene Bauteile hätten das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Weiter sei die Kantonsschule ein wichtiger Bestandteil der kantonalen haften jeweils umgehend einstellte, anstatt gemeinsam mit der Versicherten die Eingliederung nach Ende des üblichen Mutterschaftsurlaubs zu planen, erschliesst sich in der Tat nicht. Das Vorgehen irritiert während einer Schwangerschaft hätten möglich sein sollen im Hinblick auf einen Stellenantritt nach Ende des üblichen Mutterschaftsurlaubs, ist nicht nachvollziehbar. Ihr Unverständnis und ihren Frust darüber
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Staats- und Verwaltungspraxis
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Verrechnungspreise gezielt so festzusetzen, dass im Mehrjahresdurchschnitt stets eine Marge am untersten Ende der akzeptierten, einem Drittvergleich standhaltenden, Bandbreite resultiert (in casu: durch Festsetzung Verrechnungspreise dergestalt festzusetzen, dass damit im Durchschnitt stets eine Marge am untersten Ende der akzeptierten, einem Drittvergleich standhaltenden, Bandbreite resultierte: Solches zuzulassen erklärten Willen der betroffenen, urteilsunfähigen Person zu einem Dauerzustand ohne absehbares, kuratives Ende wird (E. 2).
Im konkreten Fall Eignung und Zumutbarkeit der Zwangsernährung verneint: Bei der seit
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Gerichtspraxis
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Verrechnungspreise gezielt so festzusetzen, dass im Mehrjahresdurchschnitt stets eine Marge am untersten Ende der akzeptierten, einem Drittvergleich standhaltenden, Bandbreite resultiert (in casu: durch Festsetzung Verrechnungspreise dergestalt festzusetzen, dass damit im Durchschnitt stets eine Marge am untersten Ende der akzeptierten, einem Drittvergleich standhaltenden, Bandbreite resultierte: Solches zuzulassen erklärten Willen der betroffenen, urteilsunfähigen Person zu einem Dauerzustand ohne absehbares, kuratives Ende wird (E. 2).
Im konkreten Fall Eignung und Zumutbarkeit der Zwangsernährung verneint: Bei der seit
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Einführung Trennsystem Mattenweg
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weiter unten). 1. Etappe: 5. Mai 2025 bis Ende Mai 2025 2. Etappe: Ende Mai 2025 bis Ende Juni 2025 3. Etappe: Ende Juni 2025 bis Ende Juli 2025 4. Etappe: Ende Juli 2025 bis September 2025 Die Zufahrten
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Anmeldung
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ersten Kindergartenjahr bis zum Ende der Primarschule (Oberstufe auf Anfrage) offen. Das Angebot der Randzeitenbetreuung gilt für Kinder ab dem ersten Kindergartenjahr bis zum Ende der Primarschule.Von 07.00 Anmeldung muss mittels Formular vorgenommen werden und ist verbindlich für ein Schuljahr. Sie kann auf Ende des ersten Semesters gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens am 15. Januar schriftlich oder per Email beim Schulsekretariat eingegangen sein.
Eine Abmeldung ist bis zum Ende der jeweiligen Anmeldefrist kostenlos. Sie muss schriftlich oder per Email beim Schulsekretariat