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2869.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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zurückgegangen war. Der Grund für die- se Zunahme liegt in der Reduktion des Refe- renzzinssatzes per Ende Juni 2017. Weil viele in diesem Zusammenhang gestellte Gesuche aber wieder zurückgezogen wurden, hielt hren). Knapp 20 % der Ver- fahren wurden nicht an die Hand genommen oder eingestellt. 79,44 % der Ende Dezember 2017 pendenten Strafuntersuchungen wurden im Berichtsjahr eröffnet. Die Anzahl derjenigen ische bzw. proviso- rische Massnahmen waren nicht zu beurteilen (Vorjahr: 3). Die Pendenzen lagen Ende 2017 bei 19 (12) Verfahren, da die Erledigungen im Berichtsjahr mit der Fallzunahme nicht ganz Schritt
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Fähigkeitsausweis im Personenverkehr obligatorisch
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Lernfahrausweisbeantragt hatten, erhalten den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei. Alle aber müssen bis zum Ende derersten Weiterbildungsperiode am 31.8.2013 ihre Weiterbildungspflicht (5 Ausbildungstage in 5Jahren)
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632.1 - Steuergesetz
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Mehrwert ist innert zehn Jahren abzuschreiben. § 59c * Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht 1 Endet die Steuerpflicht, so werden die in diesem Zeitpunkt vorhandenen, nicht versteuerten 755 1 632.1 4 Anwendbar sind bei den natürlichen Personen die am Ende des Kalender- jahres bzw. bei den juristischen Personen am Ende des Geschäftsjahres gel- tenden Steuerfüsse. § 2bis * Gleichstellung ausgenommen hievon sind die kollektiven Kapitalanla- gen mit direktem Grundbesitz. § 11 * Beginn und Ende der Steuerpflicht 1 Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tage, an dem die steuerpflichtige Per- son im
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1935.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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1 - 13074 vom 28. April 2009) für drei parlamentarische Vorstösse Fristerstreckungen bis Ende 2011 resp. bis Ende 2012 gewährt hat. Es sind dies folgende Motionen: - Lustenberger-Seitz Anna. Anpassung des stattgefunden. Ende Mai 2010 werden die kantonalen Einbürgerungsbehörden vom Bund über die Vernehmlassungser- gebnisse informiert. Der Zeitplan des Bundes sieht vor, dass der Bundesrat bis Ende Jahr die Botschaft übersetzen sein wird, kann die Vorlage voraussichtlich bis Ende Februar 2011 eingereicht werden. Fristerstreckungsantrag: Einreichung der Vorlage bis Ende Februar 2011 11. SVP-Fraktion betreffend öffentliche
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1552.1 - Gedruckter Bericht
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Fällen zu Ver- zögerungen kam und ein umfangreicher Wirtschaftsstraffall mit neun Beschuldig- ten, der Ende 2003 eingegangen war, noch nicht erledigt wurde. Insgesamt konnten aber dank dem motivierten Einsatz Trotzdem waren bei den erledigten Verfahren wieder einige überjährige Fälle zu verzeichnen. Das Ziel, bis Ende 2006 alle überjährigen Pendenzen abzubauen, konnte dank dem motivierten Einsatz der Staatsanwälte namentlich des tiefen Pendenzenstandes des Vorjahres war das aber unproblematisch. Die Anzahl der Ende des Berichtsjahres pendenten Ver- fahren hat denn auch nur unwesentlich um drei Fälle zugenommen und
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2511.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
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en gingen – proportional zu den Eingängen – ebenfalls zurück, und zwar von 713 auf 699, sodass am Ende des Berichtsjahres insgesamt noch 112 Verfahren anhängig waren (Vorjahr: 120). Wie schon im Vorjahr der ande- ren Seite verminderten sich die Erledigungen von 316 auf 288, weshalb die Pendenzen per Ende Jahr von 32 auf 42 anstiegen. Die Zahl der Erledigungen durch Vergleich, Anerken- nung oder Rückzug leicht, und zwar sowohl bei den ordentlichen als auch bei den sum- marischen Prozessen. Die Anzahl der Ende 2014 pendenten Abteilungsfälle reduzierte sich erneut und sank um 32 auf 360 Fälle. Erfreulicherweise
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2224.1 - Antwort des Regierungsrates
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Zwischenbericht) und Ende März des laufenden Jahres (nächster Zwischenbericht) a bläuft. Dadurch entsteht bis Ende März eine faktische Fristverlängerung. Diese dauert weitere drei Monate von Ende März bis zur Stichdatum Ende März dem Kantonsrat für alle überfälligen Vorstösse ein Fristerstreckungsbegehren zu unterbreiten (Sammelbegehren). Überfällige Vorstösse sind diejenigen, für die die Frist zwischen Ende März regierungsrätlichen Sammel -Begehrens Ende Juni im Kantonsrat. Erst dann folgt die bewilligte Fristverlängerung. Beispiel: Die Frist für e ine Interpellationsantwort läuft Ende Oktober 2012 ab und die Antwort
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632.1 - Steuergesetz
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755 1 632.1 4 Anwendbar sind bei den natürlichen Personen die am Ende des Kalender jahres bzw. bei den juristischen Personen am Ende des Geschäftsjahres gel tenden Steuerfüsse. § 2bis * Gleichstellung ausgenommen hievon sind die kollektiven Kapitalanla gen mit direktem Grundbesitz. § 11 * Beginn und Ende der Steuerpflicht 1 Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tage, an dem die steuerpflichtige Per son im Zugehörigkeit für die laufen de Steuerperiode im Kanton, in welchem die steuerpflichtige Person am Ende dieser Periode ihren Wohnsitz hat. Kapitalleistungen gemäss § 37 sind jedoch in dem Kanton steuerbar
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632.1 - Steuergesetz
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755 1 632.1 4 Anwendbar sind bei den natürlichen Personen die am Ende des Kalender- jahres bzw. bei den juristischen Personen am Ende des Geschäftsjahres gel- tenden Steuerfüsse. § 2bis * Gleichstellung ausgenommen hievon sind die kollektiven Kapitalanla- gen mit direktem Grundbesitz. § 11 * Beginn und Ende der Steuerpflicht 1 Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tage, an dem die steuerpflichtige Per- son im Zugehörigkeit für die laufen- de Steuerperiode im Kanton, in welchem die steuerpflichtige Person am Ende dieser Periode ihren Wohnsitz hat. Kapitalleistungen gemäss § 37 sind jedoch in dem Kanton steuerbar
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3333.2 - Antrag des Regierungsrats (Personalgesetz)
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ltnis von Anfang bis Ende des ordentlichen Schuljah- res, so beginnt der Besoldungsanspruch am 1. August und endet am 31. Juli. 1 Dauert das Arbeitsverhältnis von Anfang bis Ende des ordentlichen Schuljahres s endigt mit dem Ende des Monats, für Lehrerinnen und Lehrer mit dem Ende des Schulhalbjahres, in welchem das 65. Altersjahr erfüllt wird. 1 Das Arbeitsverhältnis endigt mit dem Ende des Monats, für L so beginnt der Besoldungsanspruch Lohnanspruch am 1. August und endet am 31. Juli. 2 Dauert das Arbeitsverhältnis von Anfang bis Ende eines Schulhalbjahres, so besteht Anspruch auf Besoldung vom 1. August