Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12252 Inhalte gefunden
Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
denselben Wortlaut auf wie Art. 89 Abs. 1 BGG, wo es um die Beschwerdeberechtigung gegen so genannte Endentscheide bzw. verfahrensabschliessende Entscheide in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten geht. Vorliegend bewirken können (Art. 93 Abs. 1 Bst. a BGG) oder wenn die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Bew
Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
Regeste: Aussichtsschutz – Die Aussicht geniesst grundsätzlich keinen Rechtsschutz, denn diese wird (indirekt) durch die geltenden baurechtlichen Bestimmungen (z. B. über die Geschosszahl, die zu
Aus- und Weiterbildung
Kurse Winter 2023/2024  Kurskoordination: Markus Amhof , Tel. 079 311 64 03 Kontakt AFW: Linus Ender , Projektleiter, Tel. 041 728 35 24  Das Merkblatt «Kostenbeteiligung Aus- und Weiterbildung» fasst Die Beitragsanfrage ist direkt an die Projektleitung Ausbildung zu richten. Kontakt AFW: Linus Ender , Projektleiter, Tel. 041 728 35 24
Verfahrensrecht
Rechtsprechung schliessen Nichteintretensentscheide grundsätzlich ein Verfahren ab, weshalb sie als Endentscheide zu qualifizieren sind. Betrifft der Nichteintretensentscheid aber eine Beschwerde gegen eine gutzumachenden Nachteil bewirken können oder wenn die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Bew ist deshalb abzulehnen. III. 1.        Über die Kosten- und Entschädigungsfolgen wird im Endentscheid oder in der Abschreibungsverfügung beschlossen. 2.1    Der Entscheid über eine vorläufige E
Zwischenentscheid betreffend Antrag auf Sistierung
ist deshalb abzulehnen. III. 1.        Über die Kosten- und Entschädigungsfolgen wird im Endentscheid oder in der Abschreibungsverfügung beschlossen. 2.1    Der Entscheid über eine vorläufige E Nach herrschender Lehre sind prozessleitende Anordnungen im Allgemeinen erst zusammen mit dem Endentscheid anfechtbar. Selbstständig weiterziehbar sind sie jedoch dann, wenn sie für den Betroffenen einen
Angebot öffentlicher Verkehr - Vernehmlassung
Angebot im öffentlichen Verkehr für die Fahrplanjahre 2016 und 2017. Im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 2015-2018 des Kantons Zug prüft die Volkswirtschaftsdirektion einen Angebotsabbau im F
Personenüberführung Ost Rotkreuz
Personenüberführung Ost Rotkreuz Die Personenüberführung Ost beim Bahnhof Rotkreuz ist seit September 2019 in Betrieb.Über einen einstufigen Projektwettbewerb mit Präqualifikation wurde ein geeignete
Gesamtverkehrskonzept (GVK) der Gemeinde Risch liegt zur Mitwirkung vor
interessierten Personen können sich zum GVK der Gemeinde Risch äussern. Das Mitwirkungsverfahren endet am Donnerstag, 31. Mai 2018. Für Eingaben steht auch ein Formular zur Verfügung. Am Mittwoch, 4. April
2013: Verwaltungsgericht
Verfahren nicht abschliessen, sondern es im Rahmen der Prozessinstruktion von der Rechtshängigkeit zum Endentscheid führen. Typische Zwischenentscheide sind bspw. Verfügungen betreffend Ausstand, vorsorgliche t sich daher, über die Auferlegung der Kosten bzw. Ausrichtung von Parteientschädigungen im Endentscheid zu befinden (E. 4).
2018: Verwaltungsgericht
eröffnet werden, wenn dieser im Rahmen eines Endentscheids ergangen ist oder aber unabhängig von diesem eröffnet, doch in der Zwischenzeit der  Endentscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Der vorliegende  gutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur und die Gutheissung der Beschwerde führt keinen sofortigen Endentscheid herbei. Eine Gutheissung würde weder einen bedeutenden finanziellen Aufwand noch Zeit oder Kosten ersparen. Für den Gemeinderat liegt damit kein nicht wieder gut zu machender Nachteil vor. Der Endentscheid zu Gunsten des Gemeinderats ist behebbar, da der Regierungsrat immer noch das Hauptbegehren der

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch