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Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (GNU)
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Gruppierungen sind eingeladen sich zum Gesetzesentwurf zu äussern. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende Oktober 2015.
Mit dem Gesetz werden sämtliche möglichen Nutzungen des Untergrunds geregelt, soweit
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Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens
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nachträglichen ordentlichen Veranlagung auf Antrag gemäss Art. 89a DBG bzw. Art. 33b StHG zwingend bis zum Ende ihrer Quellensteuerpflicht der NOV unterliegen müssen, oder ob sie einen entsprechenden Antrag auch
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Änderung des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz)
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sung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis Ende Mai 2012 zu den geplanten Gesetzesanpassungen Stellung zu nehmen. Finanzdirektion/Direktionssekretariat
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Änderung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz)
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e eingeräumt werden, die Tarife müssen aber weiterhin sozialverträglich gestaltet werden. Das auf Ende 2012 befristete Kinderbetreuungsgesetz hat sich bewährt und soll daher unbefristet weitergeführt werden
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Teilrevision der Vollziehungsverordnung über das Zivilstandswesen
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Zivilstandswesen in die Vernehmlassung zu schicken. Alle interessierten Kreise sind eingeladen, bis Ende Mai 2008 zum Entwurf der revidierten Vollziehungsverordnung über das Zivilstandswesen Stellung zu
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Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug
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sung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis Ende März 2012 zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Direktion für Bildung und Kultur Sekretariat Sarah
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Teilrevision des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
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Regierungsrat eine Vollzugsverordnung mit Ausführungsbestimmungen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende November 2015.
Finanzdirektion/Direktionssekretariat
Kontakt Finanzdirektion Marc Strasser Ba
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Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
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herausgenommen und separat zu einem möglichst baldigen Zeitpunkt dem Gesetzgeber vorgelegt wird. Seit Ende Oktober 2016 ist es Unfallversicherungen nicht mehr erlaubt, Observationen durchzuführen. Andere
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Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV)
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Situation der IV erreicht werden kann. Die befristete Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer wird per Ende 2017 auslaufen und damit die Einnahmenseite massiv beeinflussen.
Einige neuere Entwicklungen lassen
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Stationierungskonzept der Armee
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Verteidigung Bevölkerungsschutz und Sport VBS die Kantonsregierungen, in oben genannter Angelegenheit bis Ende Januar 2014 Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese G