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Allgemeines zu Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Bei selbständiger Erwerbstätigkeit können die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen werden (§ 26 Abs. 1 StG). Was als geschäftsmässig- oder berufsmässig begründete Aufwendungen gil
Spesenvergütungen und Spesenreglemente
Auslagen, die vom Arbeitgeber vergütet werden (Spesenvergütungen), sind von den Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG zu unterscheiden und werden von diesen auch nicht abgedeckt.Soweit mit den
Stützungsfonds (COVID-19)
Stützungsfonds im Sinne von à fonds perdu-Beiträgen als Auffangnetz für Einzelunternehmen, Selbständigerwerbende und kleine Unternehmen bis 18 Vollzeitäquivalente im Kanton Zug, welche durch die Masc
Pensionskasse
Die Zuger Pensionskasse bietet dem Personal des Kantons Zug umfassende Vorsorgeleistungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Zuger Pensionskasse bietet dem Personal
Abzug für Bewerbungskosten bei Arbeitslosigkeit
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeldern sind verpflichtet, Stellenbewerbungen nachzuweisen, damit sie weiterhin Arbeitslosenunterstützung erhalten. Diese Bewerbungskosten sind zum Abzug z
Angemessene Wohnkosten in der Schweiz
Als angemessne Wohnkosten gelten die tatsächlich in der Schweiz bezahlten Mietkosten. Eine der Stellung, Lohnempfängen und der familiären Situation des Expatriates nicht angepasste (zu luxuriöse) Miet
Pauschalspesen auf Grund eines nicht genehmigten Spesenreglementes
Soweit mit den Pauschalspesen nur effektive Auslagen des Arbeitnehmenden vergütet werden, können die Abzüge für die Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG geltend gemacht werden. Übersteigt die
Bürgschaften Startups (COVID-19)
Der Regierungsrat hat sich dazu entschlossen, zukunftsfähige Startups zu unterstützen, die durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Deshalb nimmt der Kanton Zug ab dem 27. Mai 2020 a
Konkreter Nachweis höherer Kosten
Anstelle des Pauschalabzugs für die übrigen Berufskosten nach § 25 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG kann der Steuerpflichtige auch höhere, den Pauschalabzug übersteigende, übrige Berufs
2012-10: Einsatz standardisierter Leistungstests - BRB vom 31. Oktober 2012 - Anhang 2: Bestehende Leistungstests
2012-10: Einsatz standardisierter Leistungstests - BRB vom 31. Oktober 2012 - Anhang 2: Bestehende Leistungstests

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