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Allgemeines zu Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
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Bei selbständiger Erwerbstätigkeit können die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen werden (§ 26 Abs. 1 StG). Was als geschäftsmässig- oder berufsmässig begründete Aufwendungen gil
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Spesenvergütungen und Spesenreglemente
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Auslagen, die vom Arbeitgeber vergütet werden (Spesenvergütungen), sind von den Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG zu unterscheiden und werden von diesen auch nicht abgedeckt.Soweit mit den
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Stützungsfonds (COVID-19)
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Stützungsfonds im Sinne von à fonds perdu-Beiträgen als Auffangnetz für Einzelunternehmen, Selbständigerwerbende und kleine Unternehmen bis 18 Vollzeitäquivalente im Kanton Zug, welche durch die Masc
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Pensionskasse
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Die Zuger Pensionskasse bietet dem Personal des Kantons Zug umfassende Vorsorgeleistungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Zuger Pensionskasse bietet dem Personal
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Abzug für Bewerbungskosten bei Arbeitslosigkeit
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Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeldern sind verpflichtet, Stellenbewerbungen nachzuweisen, damit sie weiterhin Arbeitslosenunterstützung erhalten. Diese Bewerbungskosten sind zum Abzug z
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Angemessene Wohnkosten in der Schweiz
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Als angemessne Wohnkosten gelten die tatsächlich in der Schweiz bezahlten Mietkosten. Eine der Stellung, Lohnempfängen und der familiären Situation des Expatriates nicht angepasste (zu luxuriöse) Miet
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Pauschalspesen auf Grund eines nicht genehmigten Spesenreglementes
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Soweit mit den Pauschalspesen nur effektive Auslagen des Arbeitnehmenden vergütet werden, können die Abzüge für die Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG geltend gemacht werden. Übersteigt die
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Bürgschaften Startups (COVID-19)
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Der Regierungsrat hat sich dazu entschlossen, zukunftsfähige Startups zu unterstützen,
die durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Deshalb nimmt der Kanton
Zug ab dem 27. Mai 2020 a
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Konkreter Nachweis höherer Kosten
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Anstelle des Pauschalabzugs für die übrigen Berufskosten nach § 25 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG kann der Steuerpflichtige auch höhere, den Pauschalabzug übersteigende, übrige Berufs
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2012-10: Einsatz standardisierter Leistungstests - BRB vom 31. Oktober 2012 - Anhang 2: Bestehende Leistungstests
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2012-10: Einsatz standardisierter Leistungstests - BRB vom 31. Oktober 2012 - Anhang 2: Bestehende Leistungstests