-
> Formulare
-
Formulare im Zusammenhang mit Öl- und Gasfeuerungen Anlagedatenblatt Feuerungen
Das Formular "Antrag auf Ausnahmebewilligung für nicht kondensierende Heizkessel" muss bei der Bewilligungsbeh
-
Bauen im Grundwasser
-
Bauten und Anlagen unter Terrain können bestehende Grundwasservorkommen tangieren und beeinträchtigen. Deshalb sind gemäss Art. 19 Gewässerschutzgesetz (GSchG; SR 814.20) und Art. 32 Gewässerschutzve
-
> Formulare
-
Formulare zum Thema Feuerungen Anlagedatenblatt Feuerungen
Anlagedatenblatt Notstromgruppen
Anlagedatenblatt BHKW/Gasturbinen
Das Formular "Antrag auf Ausnahmebewilligung für nicht konden
-
Melde-, Bewilligungs- und Kontrollpflicht von Lageranlagen, Umschlagplätzen und Leckanzeigesystemen für wassergefährdende Flüssigkeiten
-
Melde-, Bewilligungs- und Kontrollpflicht von Lageranlagen, Umschlagplätzen und Leckanzeigesystemen für wassergefährdende Flüssigkeiten
-
Flechtenkartierung
-
Flechten sind Anzeiger für Wirkungen von Luftverunreinigungen. Flechten gibt es schon seit 600 Millionen Jahren. Sie können Monate lang ohne Wasser auskommen. In einer Trockenstarre überleben sie Tem
-
Leise Reifen
-
Informationen des Bundes (ASTRA/BAFU/BFE) zu leisen, energiesparenden Autoreifen. Die Automotoren wurden in den letzten Jahrzehnten hörbar leiser. Trotzdem nahm die Lärmbelastung durch den Strassenve
-
Tankkontrolle und Funktionskontrollen bei Leckanzeigesystemen
-
Kontrollpflichtige Tankanlagen sind alle 10 Jahre einer Sicht- bzw. Zustandskontrolle von Aussen zu unterziehen. Dies beinhaltet die Überprüfung des Tanks, der Auffangwanne oder des Schutzbauwerkes s
-
Wasserentnahmen und Restwasser
-
Im Kanton Zug gibt es elf Stauhaltungen für Wasserkraftanlagen mit Restwasserstrecken. Die Brauch- und Trinkwassernutzung aus Oberflächengewässern ist bewilligungspflichtig. Die Bearbeitung der Gesuc
-
Spitäler und Kliniken
-
*** Das Zuger Kantonsspital bietet eine erstklassige medizinische Versorgung und eine moderne Infrastruktur. Jährlich werden rund 11'000 stationäre und 50'000 ambulante Patientinnen und Patienten in
-
Geburten
-
Hausgeburten sind dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt zu melden. Hausgeburten sind innerhalb von drei Tagen dem Zivilstandsamt in Baar zu melden. Bei Spitalgeburten erfolgt die Meldung