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Formulare im Zusammenhang mit Öl- und Gasfeuerungen Anlagedatenblatt Feuerungen Das Formular "Antrag auf Ausnahmebewilligung für nicht kondensierende Heizkessel" muss bei der Bewilligungsbeh
Bauen im Grundwasser
Bauten und Anlagen unter Terrain können bestehende Grundwasservorkommen tangieren und beeinträchtigen. Deshalb sind gemäss Art. 19 Gewässerschutzgesetz (GSchG; SR 814.20) und Art. 32 Gewässerschutzve
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Formulare zum Thema Feuerungen Anlagedatenblatt Feuerungen Anlagedatenblatt Notstromgruppen Anlagedatenblatt BHKW/Gasturbinen Das Formular "Antrag auf Ausnahmebewilligung für nicht konden
Melde-, Bewilligungs- und Kontrollpflicht von Lageranlagen, Umschlagplätzen und Leckanzeigesystemen für wassergefährdende Flüssigkeiten
Melde-, Bewilligungs- und Kontrollpflicht von Lageranlagen, Umschlagplätzen und Leckanzeigesystemen für wassergefährdende Flüssigkeiten
Flechtenkartierung
Flechten sind Anzeiger für Wirkungen von Luftverunreinigungen. Flechten gibt es schon seit 600 Millionen Jahren. Sie können Monate lang ohne Wasser auskommen. In einer Trockenstarre überleben sie Tem
Leise Reifen
Informationen des Bundes (ASTRA/BAFU/BFE) zu leisen, energiesparenden Autoreifen. Die Automotoren wurden in den letzten Jahrzehnten hörbar leiser. Trotzdem nahm die Lärmbelastung durch den Strassenve
Tankkontrolle und Funktionskontrollen bei Leckanzeigesystemen
Kontrollpflichtige Tankanlagen sind alle 10 Jahre einer Sicht- bzw. Zustandskontrolle von Aussen zu unterziehen. Dies beinhaltet die Überprüfung des Tanks, der Auffangwanne oder des Schutzbauwerkes s
Wasserentnahmen und Restwasser
Im Kanton Zug gibt es elf Stauhaltungen für Wasserkraftanlagen mit Restwasserstrecken. Die Brauch- und Trinkwassernutzung aus Oberflächengewässern ist bewilligungspflichtig. Die Bearbeitung der Gesuc
Spitäler und Kliniken
*** Das Zuger Kantonsspital bietet eine erstklassige medizinische Versorgung und eine moderne Infrastruktur. Jährlich werden rund 11'000 stationäre und 50'000 ambulante Patientinnen und Patienten in
Geburten
Hausgeburten sind dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt zu melden. Hausgeburten sind innerhalb von drei Tagen dem Zivilstandsamt in Baar zu melden. Bei Spitalgeburten erfolgt die Meldung

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