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Rechtspflege
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sich aus den Akten, dass die Klägerin ein «detailliertes Lärmsanierungskonzept» erstellt hat (oder sich zumindest zur Erstellung eines solchen verpflichtet hat), «in welchem die einzelnen Lärmsanierungsmassnahmen srechtspflege erstrecken. Zum andern ist im Fach Beurkundungsrecht eine öffentliche Urkunde zu erstellen (§ 3 Abs. 1 und 2 APV). In der mündlichen Prüfung werden folgende Gebiete des Bundes- und des z gesamten Grundstück GS Nr. yyy, GB (...), der Klägerin die zur Erteilung einer Baubewilligung zur Erstellung von Wohnbauten mit lärmempfindlichen Räumen einzuhaltende Lärmgrenzwerte eingehalten werden».Aus
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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
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Kollokationsplans und einer Verteilungsliste. Das Betreibungsamt hat eine Schlussabrechnung zu erstellen und zur Verteilung zu schreiten.Aus dem Sachverhalt:
1. Mit Arrestbefehl vom 16. Dezember 2016 Hunkeler [Hrsg.], a.a.O., Art. 146 SchKG N 1). Das Betreibungsamt hat eine Schlussabrechnung zu erstellen und zur Verteilung zu schreiten (Schöniger, a.a.O., Art. 146 SchKG N 5; vgl. auch Fritzsche/Walder und einer Verteilungsliste keinen Sinn. Das Betreibungsamt hat bloss die Schlussabrechnung zu erstellen (vgl. BGE 37 I 562 E. 1). Auch das Zürcher Obergericht äusserte sich in diesem Sinne: «Grundlage
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§§ 3, 17, 17bis, 138 GG, § 67 Abs. 2 aWAG, §§ 27, 28, 73 KV, Art. 8, 35, 50 Abs. 1 BV
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Die Auslegung der massgeblichen gesetzlichen Grundlagen ergibt Folgendes:
b) Das Gesetz ist in erster Linie aus sich selbst, d.h. nach Wortlaut, Sinn und Zweck und den ihm zugrunde liegenden Wertungen igt» und «stimmfähig» gleichwertige Ausdrücke sind. Um Verwirrung zu vermeiden, sollen jedoch an erster Stelle einheitlich die Worte «Stimmberechtigte» bzw. «stimmberechtigt» im Zusammenhang mit dem G Wohnsitz in der Schweiz abhängig gemacht wird. Stimmberechtigt sind also in den Korporationen gemäss dem ersten Halbsatz von § 138 GG die in der Schweiz wohnhaften Genossen, die nach § 27 KV und den Statuten
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Strafrechtspflege
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Herausgabe verpflichteten Personen keine über die blosse Herausgabe hinausgehenden Pflichten (wie das Erstellen von Zusammenfassungen oder Übersichten über die herausgegebenen Unterlagen) zukämen. Würden die die zur Herausgabe aufgeforderten Personen dennoch weitergehende Leistungen (wie das Erstellen von Kopien) erbringen, so hätten sie mangels gesetzlicher Grundlage keinen Anspruch auf Entschädigung. Eine Grundlage
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Gewässerschutz
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einer näheren rechtlichen Prüfung und umfassenden Interessenabwägung nicht standhalte.
d/aa) Als Erstes führt der Beschwerdeführer deshalb an, die Auslegung des GSchG ergebe, dass das Gesetz keine zeitlich kein Raum für richterliche Lückenfüllung (BGE 140 III 636 E. 2.1). (...)
Es ergibt sich somit als erstes Zwischenfazit, dass die Auslegung des GSchG nichts anderes bedeutet, als dass beim Vorliegen eines bei bestehenden Wassernutzungsrechten hätte, müsse die Regelung so ausgestaltet werden, dass sie in erster Linie für neue Werke sowie für die Erneuerung (bzw. den Heimfall) bestehender Konzessionen gelte»
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§ 37 Abs. 2 BO Stadt Zug, § 19 Abs. 1 V PBG
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Regeste:
§ 37 Abs. 2 BO Stadt Zug – Eine Erhöhung der zulässigen Ausnützungsziffer durch Kumulation von Ausnützungszuschlägen und Ausnützungsübertragungen ist zulässig. Die gemäss Bauordnung zul
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Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 32 Abs. 1 BV, Art. 14 lit. c eidg. aBüG, § 5 Abs. 2 kant. BüG
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dass das Einbürgerungsgesuch des Beschwerdeführers nun unbesehen gutzuheissen ist. Aus dem bisher erstellten Sachverhalt ergeben sich starke Zweifel an seiner Integration. Die Bürgergemeinde Z wird daher Bezug auf den Inhalt der Berichte von Dr. med. A.F. Daraus lässt sich schliessen, dass sie mit der Erstellung sowie mit dem Inhalt der ärztlichen Berichte vertraut und einverstanden ist. Es liegen insgesamt
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Gesundheit! – 7 Fragen an Michèle Omlin
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Max Roth. Auch wenn Physik alles andere als mein Lieblingsfach war, mochte ich ihn sehr. In der ersten Lektion stellte er uns seine Regeln vor und die Konsequenzen, wenn wir uns nicht daran halten. Es
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Update Bildungspolitik – November 2020
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werden. Dieser Antragt unterlag mit 21:51 Stimmen. Es muss nun ein direktionsübergreifender Bericht erstellt werden. - Danach kam noch der First-Level-Support an der KSZ zur Sprache. Die ALG beantragte, das die Neuerungen im Bereich Sprachaustausch sind davon auch betroffen; es wird ein Zwischenbericht erstellt und dem KR Antrag auf Nachtragskredit gestellt werden.
--- / ---: am 26.11.20 waren 13 SuS
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Bericht des Lehrerinnen- und Lehrervereins des Kantons Zug (LVZ)
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Von Thekla Hanin, Mitglied Präsidium LVZ Vorstand und Präsidium treffen sich am ersten Novemberwochenende zur Klausur. Besonders brisante Themen sind die Einführung in den Lehrplan 21, die ... Von Thekla Thekla Hanin, Mitglied Präsidium LVZ
Vorstand und Präsidium treffen sich am ersten Novemberwochenende zur Klausur. Besonders brisante Themen sind die Einführung in den Lehrplan 21, die Mitgliederwerbung