Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6380 Inhalte gefunden
§ 69 Nachträgliche Forderungen
Unterlagen nicht als Gegenstand der  Enteignung aufgeführt war; c)  ein Schaden erst während oder nach Erstellung des Werks oder als Folge seines Gebrauchs erkennbar wird. 2 Nachträgliche Forderungen und Begehren
§ 63 Neuzuteilung
1 Das durchführende Organ erstellt einen Umlegungsplan mit Zuteilungsplan und Darstellung der alten und neuen Grundstücke, ein Umlegungsverzeichnis unter Berücksichtigung der Verfahrensgrundlagen gemäss
Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren
Bauherrschaft, damit in Zweifelsfällen nicht etwas gebaut wird, was nur mit einer Baubewilligung erstellt werden kann. Gleichzeitig können auch die notwendigen Meldungen an die Feuerpolizei bzw. die Ge festgehaltenen Bauten und Anlagen bewilligungsfrei und somit ohne Zustimmung der kantonalen Forstbehörde erstellt werden können. Da auch Bauten und Anlagen im Waldabstand, die von geringfügigerem Ausmass sind,
Kommentar V PBG
V PBG vom 16. November 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018).1 Der von der zuständigen Behörde erstellte Bereinigungsplan enthält: a)  die genaue Aufzeichnung der Grundstücke mit Angabe der bisherigen Resultat eines qualitätssichernden Konkurrenzverfahrens mit mindestens drei teilnehmenden Teams. Als erstes soll sichergestellt werden, dass die im qualitätssichernden Konkurrenzverfahren teilnehmenden Teams n, wenn die betreffende Nachbarschaft einer Begehung und damit den baulichen Änderungen (z. B. erstellen einer Absturzsicherung) und dergleichen zustimmt.1 Unterirdische Bauten sind Gebäude, die mit
Merkblatt für die Erstellung von Baugesuchsplänen
Merkblatt für die Erstellung von Baugesuchsplänen
Landesvermessung LV95
Ersatz Bezugsrahmen LV03 durch LV95 Das Bundesamt für Landestopographie (swisstopo) hat eine neue, präzisere Landesvermessung (LV95) mit einem neuen Lagebezugsrahmen erstellt. Dieser ersetzt den bish
GIS-Tagung 2013
zur ZugMap-Familie sowie ein Überblick zu GIS-nahen Projekten. Die Veranstaltung richtete sich in erster Linie an Vertreterinnen und Vertreter der Behörden, Verwaltung und Werke.
Fixpunkte
den präzisen Anschluss an den geodätischen Bezugsrahmen der Landesvermessung LV95 des Bundes und erstellt gleichzeitig exakte Ausgangspunkte für die Vermessung im Zuger Kantonsgebiet. Weitergehende Inf
Erstes Forum der Kampagne «Alter hat Potenzial»
Medienmitteilung: Erstes Forum der Kampagne «Alter hat Potenzial»
Name und Bürgerrecht
Eltern bei der Eheschliessung keinen Namen bestimmt, wählen sie den Familiennamen bei der Geburt des ersten Kindes. Alle Kinder tragen den gleichen Familiennamen. Haben die Eltern bei der Eheschliessung einen Familiennamen für das Kind bestimmt, können sie innerhalb eines Jahres nach der Geburt des ersten Kindes beim Zivilstandsamt erklären, dass das Kind den Ledignamen des andern Elternteils führen soll erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Wird die gemeinsame elterliche Sorge nach der Geburt des ersten Kindes begründet, so können die Eltern innerhalb eines Jahres seit deren Begründung gegenüber der

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch