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411.213 - Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen
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berücksichtigt, ac) für das erste MAR-Fach einen Umfang von 120 Kreditpunkten, für das zweite einen Umfang von 90 Kreditpunkten vorsieht so- wie ad) Leistungen für das erste und das zweite MAR-Fach sowohl beträgt 180 Kreditpunkte nach dem Euro- pean Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). 6) Die erste Studienstufe (Bachelor) umfasst 180 Kreditpunkte, die zweite 90 bis 120 Kredit- punkte; somit umfasst
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3285.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC), bei dem KMU Angriffsversuche melden können und eine erste Unterstützung bei nicht zeitkri- tischen Vorfällen erhalten, - eine Übersicht von lokalen Sicherh Departement Informatik der Hochschule Luzern) wurde im Zeitraum vom November 2019 bis April 2020 eine erste Skizze eines Businessplans für die Ausgestaltung eines Awareness-Zentrums im Kontext von Cybersicherheit in der Vollbetriebs- phase belaufen sich in den Jahren 2024–2026 auf jeweils 50 000 Franken. Die erste Projektphase wird in der Verantwortung und unter der Leitung des Departements Informatik, Prof. Dr
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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Amtsperiode ein Sitz frei, so erklärt der Gemeinderat bei Kantonsratswahlen die erste Ersatzkan- didatin oder den ersten Ersatzkandidaten für gewählt. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren. * 2 und Zusatzstimmen jeder Partei (Partei- stimmen); d) die Zahl der leeren Stimmen. 16 131.1 § 46 Erste Verteilung der Mandate 1 Die Zahl der gültigen Parteistimmen aller Listen wird durch die um eins vermehrte Zusatzstimmen § 44 Bereinigung der veränderten Wahlzettel § 45 Zusammenstellung der Ergebnisse § 46 Erste Verteilung der Mandate § 47 Weitere Verteilungen § 48 * … § 49 Ermittlung der Gewählten § 50 Listen
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413.142 - Reglement über die Diplomprüfung an der Höheren Fachschule für Wirtschaft (Prüfungsreglement HFW)
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Semester an der HFW Zug absolviert hat. 4 413.142 3 Zur zweiten Teilprüfung wird zugelassen, wer die erste Teilprüfung be- standen und das dritte und vierte Semester an der HFW Zug absolviert hat. 4 Zur dritten neh- men. 2 Die Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt. 6 413.142 4. Prüfungsfächer § 11 1 Die erste Teilprüfung umfasst die Prüfungsfächer: a) Unternehmung und Organisation (Managementlehre 1); b) Fachnoten und die Ge- samtnote enthält. 6. Erfordernisse für das Bestehen der Diplomprüfung § 16 1 Die erste bzw. die zweite Teilprüfung gilt als bestanden, wenn: a) der auf eine Dezimale gerundete Durchschnittswert
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411.213 - Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen
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berücksichtigt, ac) für das erste MAR-Fach einen Umfang von 120 Kreditpunkten, für das zweite einen Umfang von 90 Kreditpunkten vorsieht so- wie ad) Leistungen für das erste und das zweite MAR-Fach sowohl beträgt 180 Kreditpunkte nach dem Euro- pean Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). 6) Die erste Studienstufe (Bachelor) umfasst 180 Kreditpunkte, die zweite 90 bis 120 Kredit- punkte; somit umfasst
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222.1-1-1.de.pdf
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so kann es anordnen, dass sich die Parteivorträge darauf be- schränken. In diesem Falle kommt der erste Vortrag derjenigen Partei zu, wel- che die Vorfrage oder Einrede aufgeworfen hat. 3 Die Parteien können 1211) 3. Ansetzen der Bedenkfrist Die zweimonatige Bedenkfrist darf erst angeordnet werden, wenn die erste Anhörung vollständig abgeschlossen ist. § 1221) 4. Abweisung des Scheidungsbegehrens Sind die materiellen Berufungsverhandlung sind jeder Partei zu Berufung und An- schlussberufung je ein Vortrag gestattet; der erste Vortrag steht dem Beru- fungskläger, wenn beide Parteien die Berufung erklärt haben, dem Kläger zu
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1267.7 - Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma
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die Leistungsgruppen und Leistungen de- finiert und erste Entwürfe der Leistungsaufträge erstellt, so dass bis zur Einführung im Jahr 2012 bereits erste Erfahrungen gesammelt werden können. Die Einführung
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1651.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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das Ausmass der Kenntnisse in der Erstsprache auf den Zweitspracherwerb aus: Je differenzierter die erste Sprache bereits erworben ist, desto leichter fällt der Erwerb der zweiten. Sind in der Erstsprache in jedem Alter auch verschieden weit ausgebildet. Wäh- rend einige Kinder bereits gegen Ende des ersten Lebensjahres zu sprechen beginnen, lässt das Reden (erste Wörter) bei anderen bis ins dritte Lebensjahr
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2248.3a - Beilage Bericht BKZ-Evaluation
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Zusatzbefragung für den Kanton Zug wieder. 2. Kontext In den Zentralschweizer Kantonen wird Englisch als erste und Französisch als zweite obligatorische Fremdsprache unterrichtet. Englisch wird in der Bildungsregion Schulzeit sehen die nationalen Bildungsstandards für das Leseverst e- hen ein Niveau von A2.2 für die erste und zweite Fremdsprache vor. Beim Vergleich (Abbildung 7) der beiden Fremdsprachen zeigt sich bei