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154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
dies zu Wahrung der Rechte der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters als notwendig erweist. * 4.5. Ferien und Urlaub § 30 * … § 31 * … § 32 * … § 33 * … § 34 * … 4.6. Verhinderung an der Arbeitsleistung … § 25 * … § 26 * … § 27 * … § 28 * … 4.4. Rechnungsstellung § 29 Frist § 29a * Rechtsschutz 4.5. Ferien und Urlaub § 30 * … § 31 * … § 32 * … § 33 * … § 34 * … 4.6. Verhinderung an der Arbeitsleistung
154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung, AZVO)
ordnete Stelle. 2 In der Regel sollen vom Ferienanspruch mindestens zwei Ferienwochen zusammenhängend bezogen werden. 3 Grundsätzlich dürfen höchstens 10 Ferientage bis Ende April des folgen- den Jahres an den Arbeitszeitsaldo angerechnet und ist separat zu erfassen. 6. Ferien § 20 Berechnung 1 Für die Berechnung des Ferienanspruchs wird eine Arbeitswoche 5 Arbeitstagen gleichgesetzt. 2 Bei Teilzeitarbeit * Vaterschaftsurlaub; d) * Betreuungsurlaub; e) * Adoptionsurlaub. 7 154.214 § 21 Bezug 1 Der Ferienbezug ist mit der oder dem Vorgesetzten rechtzeitig abzuspre- chen. Dabei ist auf die betrieblichen sowie
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
der Mitarbeiterin. * 5 Soweit der Mutterschaftsurlaub in die Ferien fällt, werden diese angerech- net. Dabei darf jedoch der Ferienanspruch gemäss § 62 dieses Gesetzes nicht geschmälert werden. * § 60bis Anspruch der Lehrlinge richtet sich nach Abs. 1 und 2. * 12) SR 834.1 30 154.21 5.5. Ferien und Urlaub § 62 Ferien 1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben pro Kalenderjahr folgenden An- spruch auf bezahlte Mutterschaftsurlaub § 60bis * Vaterschaftsurlaub § 61 Obligatorische Dienstleistung 5.5. Ferien und Urlaub § 62 Ferien § 63 Urlaub 5.6. Berufliche Förderung, Mitarbeiterbeurteilung § 64 Förderung der Fort-
154.215 - Verordnung über die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie den Bildungsurlaub (Weiterbildungsverordnung; WBVO)
den Bildungsurlaub wird das Dienstverhältnis nicht unterbrochen. Im betreffenden Jahr wird der Ferienanspruch bei einem Bildungsurlaub von mehr als einem Monat um einen Zwölftel pro vollen Monat gekürzt
825.31 - Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
Abs. 2 des Epide- miengesetzes). 4) SR 818.123.1 3 825.31 3 Abs. 2 kommt für Kindergärten und Ferienkolonien sinngemäss zur An- wendung. 4 Sofern der Gemeinderat die notwendigen Massnahmen gemäss Abs. 1
414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
und dergleichen auf. 8 Sie beziehen Ferien ausserhalb von Lehr- und Forschungs- sowie weiteren institutionellen Verpflichtungen. Allfällige nicht bezogene Ferientage kön- nen nicht auf ein neues Studienjahr
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
Aufenthaltsraum für die Mittagspause. * 6 Die Gemeinden stellen ein bedarfsgerechtes Angebot an Ferienbetreuung während acht Wochen von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Kinder ab dem frei- willigen Kindergarten
412.112 - Reglement zum Schulgesetz (Schulreglement; SchulR)
letzten Samstag vor Weihnachten. Fällt der 24. Dezember auf einen Freitag oder Samstag, beginnen die Ferien am Donnerstag vor Weihnachten und enden am Mittwoch nach Neujahr; c) die Sportferien werden in der
831.521 - Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt)
g. Dieser hat mindes- tens den Ansätzen der AHV8) zu entsprechen. 5. Ferien und arbeitsfreie Tage § 13 Ferien 1 Der Ferienanspruch beträgt pro Kalenderjahr: a) für Jugendliche bis zum 20. Altersjahr: 5 des betreuten Privathaushalts vereinbar ist. 5 Bei Lehrverhältnissen sind die Ferien in der Regel während der Ferienzeit der Berufsschule zu gewähren. § 14 Bezahlte arbeitsfreie Tage 1 Die arbeitnehmende 24-Stunden-Betreuung § 11 Pausenregelung bei 24-Stunden-Betreuung § 12 Ruhetage 5. Ferien und arbeitsfreie Tage § 13 Ferien § 14 Bezahlte arbeitsfreie Tage 6. Lohn und Lohnfortzahlung § 15 Art und Höhe des
Update Bildungspolitik — Dezember 2018
Verhalten. Was die Arbeitsgruppe prüfen will: Nutzung der ersten Sportferienwoche, um Spitzen in der ferienfreien Zeit zu brechen. Neubesetzung Bildungsrat: Verabschiedung von Regula Töndury nach 23 Jahren

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