-
Wir über uns / Schlichtungsbehörde
-
Die Schlichtungsbehörde besteht aus dem Präsidium (Präsidentin, Vizepräsidentin und Vizepräsident) sowie zehn Mitgliedern. Die Schlichtungsbehörde besteht aus dem Präsidium (Präsidentin, Vizepräsiden
-
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG, Art. III-V New Yorker Übereinkommen
-
sich vor einer Rechtsmittelinstanz zu äussern, die sowohl den Sachverhalt wie auch die Rechtslage frei überprüfen kann (E 2.3).
Der Schiedsspruch eines Schiedsgerichts, das seinen Sitz nicht in einem sich vor einer Rechtsmittelinstanz zu äussern, die sowohl den Sachverhalt wie auch die Rechtslage frei überprüfen kann. Unter dieser Voraussetzung ist darüber hinaus - im Sinne einer Heilung des Mangels
-
Art. 9 BV. Art. 23 ZGB. Art. 2 BewG. Art. 3 Abs. 2 DBG, § 3 Abs. 2 StG
-
Vorbemerkungen vor Art. 22-26 Rz. 53). Der zivilrechtliche – wie der steuerliche – Wohnsitz ist nicht frei wählbar. Mit dem grundsätzlich zwar zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff im Steuerrecht sind wie erwähnt November 2013) zu gelangen, über die er in der Folge bei einem späteren erneuten Wechsel des Wohnsitzes frei und wenn möglich spekulativ verfügen könnte. Der VD ist auch zu folgen, wenn sie davor warnt, dass oder eines anderen nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes, eines Handwerksbetriebes oder eines freien Berufes dient (lit. a); das Grundstück dem Erwerber als natürlicher Person als Hauptwohnung am Ort
-
Grundsätzliche Stellungnahmen
-
Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep
-
Datenschutzgesetz
-
dass selbst wenn die Kopien dem Gesuchsteller selber zugestellt werden, es diesem danach absolut frei steht, die Unterlagen einer beliebigen Drittperson (oder mehreren) zu zeigen.Fazit
Eine betroffene wird, wenn die Willenserklärung ausdrücklich erfolgt, und wenn die Einwilligung freiwillig ist, d.h. Ergebnis des freien Willens der betroffenen Person ist.
Bei der Bearbeitung der Personendaten im Rahmen von RAI-HC klar als freiwillig erkennbar sein. Die Patientinnen und Patienten sind zudem ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass die Beantwortung dieser Fragen freiwillig ist.
Die Datenerhebung
-
§ 24 StG und Art. 26 DBG
-
Regeste:
– Berufskosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn sie mit der gegenwärtigen Berufsausübung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Auch Umschulungs- und Weiterbildungskosten kön
-
Verwaltungspraxis
-
über einen weiten Ermessensspielraum. Das bedeutet aber nicht, dass sie in ihrem Entscheid völlig frei ist. Sie hat ihr Ermessen pflichtgemäss auszuüben. Die Bewerberin resp. der Bewerber hat die verf bei der Rechtsanwendung. Die Frage, ob ein bestimmtes im ISOS aufgeführtes Gebiet überbaut bzw. freigehalten werden soll, ist prinzipiell nicht im Baubewilligungs-, sondern im Zonenplanverfahren zu prüfen Abstimmungsergebnis den freien Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt. Die Stimmberechtigen müssen ihren Entscheid nach einem möglichst freien und umfassenden Prozess
-
Art. 23 Abs. 1 ZGB
-
mündige Person aus freien Stücken, d.h. freiwillig und selbstbestimmt zu einem Anstaltsaufenthalt unbeschränkter Dauer entschliesst und überdies die Anstalt sowie den Aufenthaltsort frei wählt. Sofern bei Ihre Tochter habe anfangs 2014 versucht, sie im Altersheim D. in A. anzumelden, wo leider kein Platz frei gewesen sei. Nach einem Spitalaufenthalt im August 2014 sei sie zur Erholung ins Altersheim C. in B. lediglich erfolgt sei, weil im Alterszentrum D. in A. kein freier Platz vorhanden war, sei die Begründung des neuen Wohnsitzes freiwillig und selbstbestimmt erfolgt. Entgegen der Auffassung der Einw
-
Art. 4 und 5 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
-
sich bringt. Des Weiteren ist zu beachten, dass dem privaten Interesse des Beschwerdeführers, sich frei bewegen zu können, sehr erhebliche öffentliche Interessen entgegenstehen. Es ist noch einmal zu betonen Beschwerdeführer ist es somit weiterhin möglich, sich an seinem Wohnort und in der näheren Umgebung frei zu bewegen. Auch wenn der Wohnort des Beschwerdeführers nur 5,51 km (Luftlinie) vom Bahnhof G. (Rayon lockern und das Betreten des Rayons Bahnhof bei Benützung des öffentlichen Verkehrs zu blossen Freizeitzwecken für maximal zehn Minuten vor Zugsabfahrt bis zehn Minuten nach Zugsankunft zu gestatten. In
-
Rechtspflege
-
Interessen der beschuldigten Person verpflichtet (Art. 128 StPO). Sie kann mit der inhaftierten Person frei und ohne inhaltliche Kontrolle verkehren (Art. 235 Abs. 4 StPO). Dieses Recht ergibt sich ebenso aus Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte, 5. Dezember 2017 (AK 2017 9)Regeste:
Begeht eine freiberufliche Urkundsperson besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen , kann ihr die Beurkundungsbefugnis zum Notariatsberuf und für deren frühest möglichen Zeitpunkt präjudiziell sei, schliesse der freiwillige Verzicht auf die Berufsausübung den disziplinarischen Patententzug nicht aus (vgl. Brückner, S