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740.1 - Energiegesetz (EnG-ZG)
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der von ihnen benötigten Elektrizität sel- ber. 2 Die Art der Eigenstromerzeugung ist bei Neubauten frei wählbar, soweit sie im, am, auf dem Gebäude oder dem dazugehörigen Grundstück erfolgt. Die zu ins wird. Der Regierungs- rat regelt die Einzelheiten in der Verordnung. § 4i * Heizungen im Freien 1 Heizungen im Freien (Terrassen, Rampen, Rinnen, Sitzplätze und dgl.) sind ausschliesslich mit erneuerbarer Weitere Vorschriften * § 4h * Wärmenutzung bei Elektrizitätserzeugungsanlagen § 4i * Heizungen im Freien § 4j * Beheizte Freiluftbäder 2.3. Grossverbraucher * § 4k * Verbrauchsoptimierung 3. Förderung *
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511.1 - Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)
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eigene Aufga- ben zu erfüllen hat. 2 Sind die Voraussetzungen gemäss Artikel 4 nicht gegeben, kann frei über ein Gesuch um Unterstützung entschieden werden. Art. 6 Inhalt der Unterstützung 1 Für einen
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414.184 - Verordnung über das Integrations-Brücken-Angebot
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Lehrpersonen frei gestaltbare Arbeitszeit. 3 414.184 2 Die Schulleitung stellt sicher, dass die Lehrpersonen alle drei Teile des Berufsauftrags angemessen erfüllen. 3 Unterrichtszeit und Freistellungen vom Unterricht
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521.811 - Verordnung über den zugerischen Winkelriedfonds
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7 Unterstützungslimite 1 Das Amt für Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär kann nur über das frei zur Verfügung stehende Kapital verfügen. * 2 Das Stiftungskapital von 1 Million Franken darf nur in
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821.15 - Reglement über die Ambulanten Psychiatrischen Dienste
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, werden die Betroffenen nach Massgabe der reglementarisch festgelegten Richtwerte von der Arbeit frei gestellt. 3 Die APDienste können interne Fortbildungsprogramme zum Erhalt der er- worbenen psychiatrischen
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861.41 - Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung)
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dass die Allgemeinheit ihn betritt. Ein Ort gilt als nicht von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar, wenn er zur geschützten Privatsphäre der zu observierenden Per- son gehört, insbesondere
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412.32 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beschulung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine
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Kanton Zug 412.32 Kantonsratsbeschluss betreffend Beschulung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine Vom 29. September 2022 (Stand 1. Januar 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gest
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740.17 - Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit für ein Programm 2023 bis 2032 zur Förderung von Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO-Emissionen in bestehenden Gebäuden
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Kanton Zug 740.17 Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit für ein Programm 2023 bis 2032 zur Förderung von Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2- Emissionen in bestehenden Gebä
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4500 Jahre altes Grab bei Baarer Schulhaus entdeckt
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Bei der Begleitung von Aushubarbeiten für die Erweiterung des Schulhauses Sternmatt 1 in Baar gelang einem Mitarbeiter der Kantonsarchäologie unlängst ein aussergewöhnlicher Fund: Zwei Meter unter de
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Verzicht auf sämtliche Pestizide im Zuger Wald – neue Methoden zugunsten des Ökosystems
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dem Entschluss, keine chemischen Holzschutzmittel mehr einzusetzen, wird der Zuger Wald endgültig frei von Pestiziden. Darauf haben sich der Verband der Waldbesitzer («WaldZug») und das Amt für Wald und dem Entschluss, keine chemischen Holzschutzmittel mehr einzusetzen, wird der Zuger Wald endgültig frei von Pestiziden. Darauf haben sich der Verband der Waldbesitzer («WaldZug») und das Amt für Wald und ein langwieriger Prozess sein wird. Doch dieser Aufwand lohnt sich: Der Zuger Wald wird so endgültig frei von Pestiziden. Zudem können die damit einhergehenden Erfahrungen anderen Regionen der Schweiz dienen